Ständerats-Kommission lehnt zwei AHV-Initiativen ab
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat über zwei Initiativen zur AHV beraten. Beide Anliegen sollen abgelehnt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SGK-S beriet über die «Renteninitiative» und die «Initiative für eine 13. AHV-Rente».
- Die Kommission schlägt vor, beide Volksbegehren ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
- Damit fanden Vorschläge der Gewerkschaften wie auch der Jungfreisinnigen keine Mehrheit.
Heute hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) über zwei Volksinitiativen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge beraten. Die Kommission ist den Empfehlungen des Bundesrates gefolgt und schlägt die Volksbegehren ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung vor.
Initiative für eine 13. AHV-Rente
Dabei handelt es sich einerseits um die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Das Ziel der Initiative ist es, die Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu erhöhen. Die monatliche Rente soll jährlich ein dreizehntes Mal ausbezahlt werden.
Die Kommission empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen: Die Erhöhung der jährlichen AHV-Rente über eine dreizehnte Auszahlung ist in den Augen der Kommission finanziell nicht tragbar. Sie betont, dass die finanziellen Aussichten der AHV bereits mit dem aktuellen Rentenniveau unsicher seien. Überdies sei auch der Handlungsspielraum im Bundeshaushalt beschränkt.
Die Initiative wurde vom schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) im Mai 2021 eingereicht. SP-Ständerätin Marina Carobbio bedauert den Entscheid der Kommission: «Es ist unverständlich, dass die bürgerliche Mehrheit in der SGK-S die Rentensituation von Niedrigverdienenden und insbesondere auch von Frauen nicht verbessern will.»
«Renteninitiative»
Weiter beriet die SGK-S über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)». Dieses Volksbegehren fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter. Überdies soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden, um die AHV zu finanzieren und die Renten zu sichern.
Die SGK-S beantragt, auch diese Initiative zur Ablehnung vorzuschlagen. Nach dem Volks-Ja zur AHV 21 im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters «nicht für opportun». Man solle am bereits beschlossenen Zeitplan festhalten. Nur so könne die Frage der langfristigen Sicherung der Finanzierung der AHV sorgfältig geprüft werden.
Die Jungfreisinnigen, welche die Initiative im Sommer 2021 eingereicht hatten, bedauern den Entscheid: «Damit vergibt die Ständeratskommission eine wichtige Chance, die AHV endlich nachhaltig zugunsten der kommenden Generationen zu sichern.»