SVP-Aebi verärgert wegen Anzeige von Tierschützer
Das Wichtigste in Kürze
- Tierschützer haben Nationalratspräsident Andreas Aebi angezeigt wegen Tierquälerei.
- Er soll nicht eingeschritten sein, als ein Stier am Nasenring herumgeführt wurde.
- Aebi weist die Vorwürfe zurück: Er sei Rinderfan, wenn nicht sogar ein Tierflüsterer.
Landwirt Andreas Aebi ist nicht nur SVP-Mitglied und als Nationalratspräsident der aktuell höchste Schweizer. Er ist auch seit 25 Jahren passionierter Vieh-Auktionator und deshalb landauf, landab als «Gantrufer» im Einsatz. Umso resoluter reagiert er nun auf Vorwürfe inklusive Strafanzeige, er habe während einer Gant das Tierschutzgesetz verletzt.
Aebi: «Bin absoluter Rinderfan»
Tierschützer Olivier Bieli von «Basel Animal Save» hat Andreas Aebi angezeigt, weil ein Rindvieh gequält worden sei. An einer Auktion in Langenbruck BL im August wurde ein junger Stier an einem Nasenring herumgeführt. «Mit schmerzverzerrtem Gesicht», so Bieli, der sich dabei auf Aufnahmen von «Telebasel» beruft. Das sei verboten, Aebi als Gantrufer hätte einschreiten müssen.
Der Nationalratspräsident weist solche Vorwürfe weit von sich. An den betreffenden Stier könne er sich zwar nicht erinnern: «Ich habe seither mehrere Hundert Stück Rindvieh versteigert.» Falls nötig gebe er Vorführern bei schwierigen Tieren aber immer Tipps. «Ich bin ein absoluter Rinderfan, Ausbildner, wenn nicht sogar ein wenig Tierflüsterer.»
Nasenring legal, herumführen nicht
Die rechtliche Lage bestätigt Cesare Sciarra, Nutztier-Experte beim Schweizer Tierschutz. Im Gegensatz zu Kälbern und Kühen, wo Nasenringe verboten sind, ist er bei Stieren ab 18 Monaten Pflicht. Aber: «Der Nasenring ist für Notfälle vorgeschrieben, wenn ein Tier beginnen sollte, durchzustarten.» Immerhin kann so ein Stier über eine Tonne schwer werden.
Am Nasenring herumzuführen oder gar zu ziehen gehe dagegen nicht, so Sciarra: «Das ist alles andere als okay. Auch das Tier daran anzubinden beim Transport, ist zum Beispiel nicht erlaubt.» Hätte Andreas Aebi also reagieren müssen, sofern er im Trubel der Suche nach dem Meistbietenden die Quälerei überhaupt mitbekam?
Momentaufnahme schwierig zu beurteilen
Aebi ärgert vor allem auch, dass viel Zeit verstrichen ist und er nicht miteinbezogen wurde. «Wieso kommt man damit dreieinhalb Monate später und ohne mich zu kontaktieren? Ist das etwa politisch motiviert, weil man noch den Nationalratspräsidenten mit hineinziehen kann?»
Bis heute habe er auch keine Strafanzeige erhalten. Olivier Bieli erklärt den Zeitpunkt auf Anfrage mit persönlichen Verpflichtungen sowie Arbeiten an anderen Tierschutzfällen. Doch auch die juristische Beurteilung ist offenbar nicht einfach.
«Wenn ich so etwas sehen würde, würde ich aus moralischer Sicht einschreiten», sagt Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz. «Wieweit ein Gantrufer aus rechtlicher Sicht eingreifen muss, kann ich aber zurzeit nicht beurteilen.» Er konstatiert, dass bei Viehmärkten die Verantwortlichkeiten in verschiedenen Bereichen nicht klar geregelt seien.
Finden Sie, Andreas Aebi hätte einschreiten müssen, als der Muni am Nasenring herumgeführt wurde?
Es gab sicher weitere verantwortliche Personen, wie das OK, vor Ort – und allenfalls auch eine Vorgeschichte. Das gehe aus den TV-Bildern ja nicht hervor, streicht Aebi heraus: «Wir wissen ja nicht, wie sich der Stier vorher verhalten hat.» Tierfreund Aebi hat den Eindruck, dass nicht nur an der Nase herumgeführt, sondern ihm daraus ein Strick gedreht werden soll. «Das ist unglaublich, ich finde solche Sachen mit dieser Momentaufnahme eine Frechheit.»