Christoph Blocher hat gute Chancen auf sein Ruhegehalt
Christoph Blocher fordert seine Bundesrats-Rente ein. Das Problem: Nur ein Teil ist juristisch auch abgestützt. Doch die Chancen auf die Gesamtsumme stehen gut.
Das Wichtigste in Kürze
- Christoph Blocher fordert seine Rente von 2,7 Millionen Franken ein.
- Juristisch gesehen hat der Alt-Bundesrat aber nur einen Teil zugute.
- Nun bittet der Bundesrat die Finanzdelegation um Hilfe.
Es war die Überraschung des Jahres: Christoph Blocher fordert seine Rente zurück – und das 13 Jahre nach seiner Verabschiedung aus dem Bundesrat. Doch hat der SVP-Übervater überhaupt Anspruch auf das Geld?
Fest steht: Es ist das erste Mal, dass ein Ruhegehalt rückwirkend eingefordert wird. Deshalb gab die Bundeskanzlei zwei Rechtsgutachten in Auftrag. Eine dritte Expertenmeinung steuerten die Juristen aus dem Bundesamt für Justiz bei.
Das Ergebnis: Der Anspruch auf ein Ruhegehalt verjährt nach fünf Jahren – sowohl aus Sicht der Sozialversicherungen als auch des Obligationenrechts.
Nur 1,1 Millionen juristisch abgestützt
Entsprechend kann Christoph Blocher also nur für die Jahre ab 2015 sein Ruhegehalt geltend machen. Das ergibt einen Betrag von rund 1,1 Millionen Franken. Die restliche Forderung von 1,6 Millionen Franken ist juristisch nicht abgestützt.
Brisant: Trotz dieser Entscheide präsentierte Bundeskanzler Walter Thurnherr (CVP) Anfang Juli zwei Anträge. Erstens die juristisch untermauerte Auszahlung von 1,1 Millionen Franken. Zweitens den Gesamtbetrag von 2,7 Millionen Franken.
Und tatsächlich: Der Bundesrat stimmte kurz darauf dem zweiten Antrag zu. Die Begründung: Der Ruhegehaltsanspruch müsse ohnehin noch von der Finanzdelegation des Parlaments beurteilt werden.
Bundesrat könnte Christoph Blocher erneut unterstützen
Ob die Finanzdelegation dem Wunsch des Bundesrats nachkommt, bleibt fraglich. Schliesslich liegt die Beurteilung von Blochers Ruhegehalt nicht in der Zuständigkeit der Finanzdelegation. Auch wurde sie in den letzten Jahren nie mit solch einem Fall konfrontiert.
Peter Hegglin, der Präsident der Finanzdelegation, stützt den Bundesrat: «In der Frage der Ruhegehälter gibt es für die Magistraten eine gewisse Befangenheit.» Schliesslich denke ja jeder Bundesrat auch an seine eigene Rente, fügt er gegenüber dem «Tagesanzeiger» hinzu. Daher sei es nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Frage noch einem weiteren Gremium vorlegen wolle.
Diskutiert werde die Thematik erst Ende August. Falls die Finanzdelegation zu keinem Entscheid kommt, liege die Verantwortung wieder beim Bundesrat, so der Zuger CVP-Ständerat. Und dass dieser dann anders entscheide, glaube Hegglin nicht.