UBI rügt SRF wegen «Arena» mit SVP-Aeschi
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI rügt das SRF wegen des «Arena»-Vorfalls um SVP-Fraktionspräsident Aeschi.
Das Wichtigste in Kürze
- Im März warf SRF-Moderator Sandro Brotz dem SVP-Mann Thomas Aeschi Rassismus vor.
- Nach dem Eklat in der Sendung «Arena» kündigte die SVP einen Boykott dieser an.
- Nun erhält das SRF deswegen einen Rüffel der Unabhängigen Beschwerdeinstanz.
- Auch wegen einer Sendung mit Bundesrat Maurer zur Frontex-Vorlage wird das SRF gerügt.
Die Sendung «Arena» des SRF zum Ukraine-Krieg hat laut der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Konkret geht es dabei um den Rassismus-Vorwurf von Moderator Sandro Brotz gegeüber SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi.
In der am 18. März auf Fernsehen SRF ausgestrahlten Diskussionssendung «Arena» über «Parteispitzen zum Ukraine-Krieg» habe sich das Publikum «zur apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung bilden können». Dies teilte die UBI nach ihrem Entscheid am Donnerstagabend mit.
Gerügt worden war in drei Popularbeschwerden das Interview des Moderators mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte damals eine von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als «rassistisch». Dies bezeichnet die UBI nun als «kritisch».
UBI: SRF hat journalistische Sorgfaltspflicht verletzt
Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb die UBI. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung demnach das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gut.
In einem weiteren Beschwerdefall monierte die UBI, das Vielfaltsgebot sei verletzt worden. Laut diesem müssen Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung in der für die Willensbildung sensiblen Periode ausgewogen sein. Nur so könne die Chancengleichheit beider Lager gewährleistet werden.
Radio SRF 1 strahlt vor einer eidgenössischen Volksabstimmung jeweils eine Ansprache des zuständigen Bundesrats zur Vorlage aus. Am 25. April äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer zur Übernahme der EU-Verordnung über die Frontex, über die am 15. Mai abgestimmt wurde.
Eine dagegen erhobene Popularbeschwerde machte geltend, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot.
Die Mitglieder der UBI teilten in der Beratung diese Auffassung. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung für SRF, die Meinung des Bundesrats in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung zu präsentieren. Sie hiess die Beschwerde einstimmig gut.