Ukraine-Krieg: Nationalrat stimmt Weitergabe von Schweizer Waffen zu
Nach hitziger Debatte hat der Nationalrat Ausnahmen bei der Weitergabe von Schweizer Waffen zugestimmt. Praktisch ändert sich für den Ukraine-Krieg aber nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat eine hitzige Debatte zum Export von Kriegsmaterial geführt.
- Er hat knapp Ja zu Ausnahmen wie im Falle des Krieges in der Ukraine gesagt.
- Doch ohne Entscheid des Sicherheitsrats wird die Ausfuhr weiterhin schwierig.
Sollen Schweizer Waffen von Drittstaaten an die Ukraine geliefert werden dürfen? Seit Monaten ringt man hierzulande bereits um die Auslegung der Neutralität. Denn das «Wiederausfuhr-Verbot» kommt auf dem internationalen Parkett nicht überall gut an, wie Armee-Chefin Viola Amherd kürzlich erklärte. Zuletzt hatte auch die Ukraine selbst Druck auf das Schweizer Parlament gemacht.
Dänemark wollte 20 ausgemusterte Piranha-Radschützenpanzer weitergeben, Deutschland 12'000 Schuss Munition für seine Gepard-Flugabwehrpanzer. Spanien wiederum ersuchte um Freigabe für zwei 35-mm-Flugabwehrkanonen. Ein ums andere Mal lehnte der Bundesrat dies mit Verweis auf die Neutralität aber ab.
Nationalrat stimmt Lösung nur halb zu
Während der Frühlingssession werden gegenwärtig verschiedene Vorschläge zur Weitergabe von Kriegsmaterial diskutiert. Heute Mittwoch lag eine Motion zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes der sicherheitspolitischen Kommission auf dem Tisch.
Der Nationalrat hat den ersten Teil mit 98 zu 96 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der zweite Teil wurde hingegen klar mit 117 Stimmen abgelehnt.
Der Vorschlag sah zwei Fälle vor, in denen der Bundesrat die Wiederausfuhr von Waffen ausnahmsweise bewilligen könnte. Erstens, wenn der Uno-Sicherheitsrat in einer Resolution eine Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots feststellt. Und zum zweiten, wenn dies die Uno-Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit tut. Letzteres geschah im Falle des Ukraine-Kriegs.
Bei der Aufhebung eines Wiederausfuhr-Verbots soll sich der Bundesrat nach dem Uno-Sicherheitsrat richten: Wenn dieser in einer Resolution deklariert, dass ein Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot besteht. Zudem dürfen keine überwiegenden aussenpolitischen Interessen der Schweiz entgegenstehen. Dem stimmte der Nationalrat knapp zu.
Abgelehnt hat er aber den elementaren zweiten Teil. Sollte der Sicherheitsrat wegen eines Vetos nicht entscheiden können, hätte die Uno-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidend sein sollen. Dies wird insbesondere im Fall des Ukraine-Kriegs nun nie zum Zuge kommen, da das Veto-Recht Russlands im Sicherheitsrat alle Entscheide blockieren wird.
Bundesrat Guy Parmelin argumentierte im Rat, dass der angenommene Absatz keine Veränderung zum aktuellen Recht darstelle. Eine vergleichbare Ausnahme bestehe bereits heute, da Resolutionen des Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich seien. Damit käme das Neutralitätsrecht nicht zur Anwendung und der Bundesrat könnte die Weitergabe von Kriegsmaterial an einzelne Konfliktparteien erlauben.