Yves Donzallaz trotz SVP-Zoff als Bundesrichter wiedergewählt
Die vereinigte Bundesversammlung wählte heute die neuen Bundesrichter. Der Fokus lag jedoch auf einem Zoff der SVP mit Yves Donzallaz aus den eigenen Rängen.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute wählte das Parlament unter anderem die neuen Bundesrichter.
- Die SP stellte am Montag einen Rückweisungsantrag, der von beiden Kammern abgelehnt wurde.
- Bundesrichter Yves Donzallaz, den seine SVP abwählen wollte, bleibt vorerst im Amt.
Heute Morgen fanden die Wahlen für die Bundesrichterinnen und -richter im Parlament statt. Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen geredet hatten, stimmten die vereinigte Bundesversammlung über den Rückweisungsantrag der SP ab. Er wurde klar abgelehnt.
Die Resultate der Bundesrichterinnen und -richterwahlen wurden später in beiden Kammern getrennt bekannt gegeben.
Das Resultat: Yves Donzallaz wurde wiedergewählt. Dies, obwohl ihn seine eigene Partei, die SVP, hatte abwählen wollen. Alle zur Wiederwahl gestellten Bundesrichterinnen und -richter bleiben ebenfalls im Bundesgericht.
Hintergrund: SVP zofft sich mit Yves Donzallaz
Anfang September gab die SVP-Fraktion bekannt, einen Richter aus eigenen Rängen nicht zur Wiederwahl empfehlen zu werden. Der Grund waren Unterschiede in Wertvorstellungen.
Yves Donzallaz, wie der Richter heisst, wurde 2008 auf Vorschlag von Christoph Blocher in das Bundesgericht gewählt. Donzallaz nannte das Vorgehen seiner Partei einen «schwerwiegenden Schaden für die Institution».
Die drei grossen Parteien in der Regierung liessen kurz darauf den Konkordanzgipfel über die Verteilung der Bundesratssitze platzen. CVP, FDP, und SP-Chefs wollten nicht mehr mit «so einer SVP» über die Machtverteilung im Land diskutieren. Die SVP hatte kein Problem damit, wie Nationalrat Aeschi sagte.
Linke fordern Verschiebung der Wahlen
Daraufhin reichte die SP-Fraktion einen Antrag ein, der die Bundesrichterwahlen auf den Dezember verschieben soll. Bis dahin sollen die Gerichtskommissionen beider Räte sicherstellen, dass die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und -richter gewährleistet ist. Würde dieser Antrag abgelehnt, will die SP keinen einzigen der zwölf SVP-Richter wiederwählen.
Die Gerichtskommissionen empfahlen der Bundesversammlung, alle zur Wiederwahl gestellten Richter wiederzuwählen. Bei den anderen Parteien fand der Antrag der SP keine Unterstützung: Die Grünliberalen verurteilten die Aktion der Linken aufs Schärfste.
Bundesrichterinnen und -richter gehören zwar einer Partei an, vertreten diese aber nicht aktiv wie Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das ist einer der Hauptpfeiler der sogenannten Gewaltenteilung und ist in der Verfassung verankert. Sie besagt, dass die Judikative politisch unabhängig bleiben muss und ihre Entscheidungen auf das Recht basieren soll, nicht auf Parteiparolen.