AfD-Politiker Björn Höcke steht wegen Nazi-Parole vor Gericht
Im Mai 2021 hatte AfD-Politiker Björn Höcke eine Rede mit der Losung «Alles für Deutschland!» geschlossen. Ab heute muss er sich vor Gericht verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- AfD-Politiker Björn Höcke steht wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht.
- Im Mai 2021 hatte der Politiker eine Rede mit der Losung «Alles für Deutschland» beendet.
- Dabei handelt es sich um den Wahlspruch der Sturmabteilung – einer Organisation der NSDAP.
- Björn Höcke könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.
«Alles für die Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland»: Wegen dieser Worte gerät ein prominenter AfD-Politiker in Teufels Küche. Heute beginnt am Landgericht in Halle an der Saale der Prozess gegen Björn Höcke.
Bereits im Mai 2021 hatte der Thüringer AfD-Vorsitzende seine Rede mit dieser Formel abgeschlossen – und dafür eine Anzeige kassiert. Im Dezember 2023 hatte der Rechtsausleger scheinbar dazugelernt: An einer Parteiveranstaltung in Gera ruft Höcke lediglich «Alles für» in die Menge – die ihrerseits postwendend «Deutschland» anfügt.
Doch das «Buebetrickli» funktionierte nicht: Im März 2024 flattert eine weitere Anklageschrift gegen den AfD-Provokateur ins Haus. Er habe die Parole in Kenntnis des gegen ihn hängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit erneut verwendet.
Es handelt sich um die Wahlparole der «Sturmabteilung» (SA) – die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Die öffentliche Verwendung der Losung ist in Deutschland verboten.
Umfang der Anklage verändert
Eigentlich sollten die beiden Verfahren gemeinsam behandelt werden – kurz vor Prozessbeginn ist der Umfang der Anklage allerdings verändert worden: Die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole in Gera wird wieder vom ersten Fall abgetrennt.
Grund dafür sei die Tatsache, dass die Verteidiger des AfD-Politikers kurzfristig gewechselt hatten. Die neue Verteidigung Höckes habe noch keinerlei Einsicht in die Akten zum zweiten Vorfall in Gera gehabt: «Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein», erklärt eine Gerichtssprecherin.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Zu seiner Verteidigung führt Björn Höcke Unwissenheit ins Feld. Im Fernsehduell mit dem Thüringer CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt hatte der ehemalige Geschichtslehrer diese Behauptung jüngst wiederholt: Er habe nicht gewusst, dass die Sturmabteilung diese Parole verwendet hatte.
Am 6. April hatte der Rechtsaussenpolitiker in einem in Englisch abgefassten Post auf X (ehemals Twitter) erneut seine Unschuld beteuert: Die deutsche Regierung unterdrücke schon wieder die Redefreiheit und verfolge politische Gegner mittels Justizapparat. «Ich werde beschuldigt, ein angebliches Zitat verwendet zu haben, mit dem ich meinen Patriotismus ‹falsch› zum Ausdruck gebracht habe.»
Angeklagt ist Björn Höcke wegen des «Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen»: Das Strafmass liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Schon in der Vergangenheit wurde gegen Höcke ermittelt – vor Gericht verantworten muss er sich jetzt aber zum ersten Mal.
Hunderte protestieren gegen Rechts
Bereits vor Prozessbeginn versammelten sich Hunderte Gegner des Rechtsaussenpolitikers vor dem Gerichtsgebäude: Gemäss Polizeiangaben verlaufe die Demonstration von rund 570 Personen sehr friedlich und ohne Störungen. Am ersten Hauptverhandlungstag wird die Anklageschrift verlesen – danach wird Höcke die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äussern.
Überdies wird sich Höcke, der bei den Landtagswahlen in Thüringen als AfD-Spitzenkandidat antritt, nicht nur diesem Prozess stellen müssen: Auch am Landgericht in Mülhausen wurde eine Anklage gegen den 52-Jährigen zugelassen. Dort wird er sich dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen müssen.