Nach Duell im TV: Telekom-Anwälte prüfen Aussage von Björn Höcke
In einem Duell im TV rechtfertigt AfD-Politiker Björn Höcke die Verwendung einer verbotenen Parole – und behauptet, dass die Telekom sie auch benutzt habe.
Das Wichtigste in Kürze
- Björn Höcke behauptet, die Telekom habe eine verbotene Parole als Werbespruch benutzt.
- Das Unternehmen weist die Behauptung als falsch zurück und prüft rechtliche Schritte.
- Björn Höcke war am Donnerstagabend in einem TV-Duell gegen einen CDU-Politiker angetreten.
Die Deutsche Telekom widerspricht einer Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem angeblichen früheren Werbeslogan. Das Unternehmen prüft rechtliche Schritte. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen war in einem TV-Duell gegen den CDU-Politiker Mario Voigt beim Sender Welt angetreten.
Im Duell hatte Höcke behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz «Alles für Deutschland» als Werbespruch verwendet habe. «Die Behauptung ist falsch. Wir geben das an unsere Anwälte», sagte ein Sprecher des Unternehmens am Freitag.
Bei dem Satz handelt es sich um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Weil Höcke die Parole verwendet haben soll, muss er sich kommende Woche vor dem Landgericht in Halle verantworten.
Höcke rechtfertigt sich in Duell
Die Telekom war im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen. Diese hatte in einem Interview ebenfalls gesagt, dass der Konzern den betreffenden Satz in der Vergangenheit als Werbeslogan verwendet habe. «Wir haben im Sommer Frau Weidel aufgefordert, das zu unterlassen. Sie hat zugesagt, die Behauptung künftig zu unterlassen», teilte die Telekom mit.
Höcke, der Geschichtslehrer ist, hatte in dem TV-Duell seine Wortwahl gerechtfertigt. Er hatte behauptet, er habe während der Rede nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Es sei ein «Allerweltsspruch», sagte er.