Bewährungsstrafe in Prozess um Weitergabe von Bundestagsgrundrissen an Russland
Wegen der Weitergabe von Bundestagsgrundrissen an den russischen Militärgeheimdienst GRU hat das Berliner Kammergericht einen 56-Jährigen am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- 56-Jähriger wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der bei einer für das Parlament tätigen Sicherheitsfirma beschäftigte Beschuldigte 2017 eine CD-ROM mit den Daten weitergeleitet hatte. Sie sprachen ihn wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit schuldig.
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft enthielt der Datenträger mehr als 300 Daten mit Grundrissen von Bundestagsliegenschaften. Sie forderte für den Angeklagten Jens F. zwei Jahre und neun Monate Haft. F.s Verteidiger verlangte in dem Verfahren vor einem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts einen Freispruch.
Eine im Vorfeld des Verfahrens vom Gericht - im Gegenzug für ein Geständnis - angebotene Verständigung hatte der Angeklagte während des Prozesses abgelehnt. Die Verteidigung des Manns hatte stets argumentiert, dass es keine Beweise dafür gebe, dass ihr Mandant die Grundrissdateien an einen GRU-Mitarbeiter in der russischen Botschaft verschickt habe. Unzählige Menschen hätten Zugang gehabt.
Auch die Bundesanwaltschaft hatte eingeräumt, dass andere Menschen Zugriff auf die Pläne gehabt hätten. Die Anklage sah es anhand einer genauen Auswertung der versandten Daten aber als erwiesen an, dass der Beschuldigte dafür verantwortlich war. Sie stützte sich demnach auf Indizien wie die Zeitpunkte, zu denen die Pläne damals gespeichert wurden und die Struktur, mit der dies geschah.