Der AfD-Vorsitzende Björn Höcke steht erneut vor Gericht, weil er eine verbotene Nazi-Parole angestimmt haben soll.
Björn Höcke
Björn Höcke von der AfD. (Archivbild) - Martin Schutt/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • AfD-Fraktionschef Björn Höcke steht in Halle (D) zum zweiten Mal vor Gericht.
  • Dies, weil er im Dezember 2023 eine verbotenene Nazi-Parole angestimmt hat.
  • Höcke verteidigt sich mit Unwissenheit.
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In der ostdeutschen Stadt Halle hat am Montag der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke begonnen. Der Angeklagte wollte zum Auftakt der Verhandlung des Landgerichts Halle nicht gefilmt oder fotografiert werden.

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Höcke soll im Dezember 2023 im Thüringischen Gera die verbotene Parole der nationalsozialistischen SA «Alles für Deutschland» angestimmt haben. Dabei sprach er die ersten beiden Wörter aus und animierte das Publikum der AfD-Veranstaltung, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Höckes in Unkenntnis über NS-Parole

In dem ersten Verfahren drehte sich auch alles um die gleiche Parole. Das Landgericht Halle Höcke hatte ihn im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. Höcke hatte argumentiert, er habe die Parole selbst als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gekannt.

Er hatte sie im Mai 2021 bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.

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