Doc Morris darf keine Medikamente über Automaten verkaufen
Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf Medikamente nicht über einen Automaten verkaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt Verbot.
Das entsprechende Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe sei rechtmässig, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Donnerstag. DocMorris hatte im Ort Hüffenhardt am Rand des Odenwalds einen solchen Automaten aufgestellt, was zu mehreren Rechtsstreits führte. (Az. 9 S 527/20)
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Verbot bestätigt. Dort ging es um Klagen mehrerer Apotheken und des Landesapothekenverbands. Der VGH entschied nun über eine Klage von DocMorris gegen das Regierungspräsidium, die er ablehnte. DocMorris habe keine Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke in Deutschland, und es handle sich auch nicht um eine zulässige Form des Versandhandels. Die Mittel würden nämlich nicht direkt an die Verbraucher, sondern an die Geschäftsräume in Hüffenhardt verschickt.
Doc Morris hatte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hüffenhardt an dem Automaten ein Videoterminal aufgestellt, über das Patienten mit einem Apotheker des Versandapotheke sprechen konnten. Hierbei handle es sich um eine - technisch modifizierte - Abgabe von apothekenpflichtigen Medikamenten in einer Apotheke, für die der Versandhändler keine Erlaubnis habe, erklärte der VGH.