EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein
Die EU-Kommission hat gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der europäische Gerichtshof muss nun über den Fall entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission hat gegen Polen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
- Grund dafür ist eine umstrittene Justizreform im osteuropäischen Land.
Die EU-Kommission hat wegen der umstrittenen Justizreformen in Polen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet.
Eine Reihe neuer Disziplinarmassnahmen für polnische Richter ziele darauf ab, diese «systematisch der politischen Kontrolle der Exekutive zu unterstellen», sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans heute Mittwoch in Brüssel. Polen habe nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu reagieren.
Die im Dezember verabschiedeten Disziplinarmassnahmen würden unter anderem auf Richter abzielen, «die sich mit Anfragen an den Europäischen Gerichtshof wenden», sagte Timmermans weiter.
Seit Anfang 2016
Die Brüsseler Behörde geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Sie wirft der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben.
Sie leitete deshalb bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein, über die nun der Europäische Gerichtshof entscheiden muss. Im Dezember 2017 startete Brüssel zudem ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.