Der Europäische Gerichtshof soll nächste Woche Klarheit über die Anleihekäufe der EZB in Milliardenhöhe bringen. Die Entscheidung soll am Dienstag fallen.
Ein Eingang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Das EuGH soll Klarheit über das Anleihenkaufprogramm der EZB bringen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EZB würde mit ihrem Anleihekaufprogramm Staatshaushalte unzulässig finanzieren.
  • Der EuGH soll den Rechtsstreit um die Anleihen am Dienstag klären.
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Die milliardenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind seit Jahren umstritten. Ob sie rechtens sind, will am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Bedenken gegen das Programm und rief deshalb im vergangenen Jahr den EuGH an. Ein Überblick über den Rechtsstreit:

Für die Konjunktur

Die Europäische Zentralbank startete das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen von Euroländern im März 2015, um die Konjunktur zu stützen. Die Währungshüter reagierten auf eine niedrige Inflationsrate und die damit verbundene Sorge vor einer Deflation, also vor rückläufigen Preisen. Dies würde die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Insgesamt pumpte die EZB bislang rund 2,5 Billionen Euro (2,8 Billionen Franken) in die Finanzmärkte.

Das Programm zum Ankauf von Staats- und zum Teil auch Unternehmensanleihen soll allerdings Ende dieses Jahres auslaufen. Anfang Oktober reduzierte die Zentralbank den Betrag zum Kauf von Anleihen bereits auf monatlich 15 Milliarden Euro (17 Milliarden Franken). Kurzzeitig waren in den Vorjahren sogar 80 Milliarden Euro (90 Milliarden Franken) im Monat geflossen.

Wieso das EuGH?

Das Bundesverfassungsgericht wandte sich nach mehreren Verfassungsbeschwerden im Sommer 2017 an den EuGH in Luxemburg. Kritiker wie der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und der AfD-Parteigründer Bernd Lucke hatten geklagt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe machte bei der Vorlage seine eigenen Bedenken deutlich.

Es sprächen «gewichtige Gründe» dafür, dass die EZB mit dem Programm unzulässig Staatshaushalte finanziere. Die Verfassungsrichter bezweifelten auch, dass das Vorgehen vom Mandat der EZB für die Währungspolitik gedeckt sei.

Das Verfahren in Luxemburg

Der zuständige EuGH-Generalanwalt hält das Programm für rechtens. In seinem Gutachten zur Vorbereitung des Urteils erklärte Melchior Wathelet Anfang Oktober, die Prüfung des entsprechenden EZB-Beschlusses habe nichts ergeben, «was seine Gültigkeit beeinträchtigten könnte».

Er widersprach den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts in allen Punkten. Weder habe die EZB das Verbot der monetären Staatsfinanzierung missachtet noch ihr Mandat überschritten. Wathelet empfahl dem Gerichtshof deshalb, den EZB-Beschluss als gültig einzustufen. Die Luxemburger Richter folgen in den meisten Fällen zwar den Empfehlungen der Generalanwälte, aber gebunden sind sie daran nicht.

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