Polizei will Donald Trump nach Verurteilung Waffenschein wegnehmen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Justiz hat den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump für schuldig befunden.
- Nun zeichnen sich bereits erste Konsequenzen des Gerichtsentscheids ab.
- Der Republikaner wird wahrscheinlich seinen Waffenschein abgeben müssen.
Das Verdikt der Jury fiel klar aus: Donald Trump wurde letzte Woche im Schweigegeld-Prozess in allen 34 Punkten schuldig gesprochen. Wie genau die Strafe aussieht, soll am 11. Juli bekannt werden.
Eine Folge steht aber bereits fest, wie die US-Medien «CNN» und «NBC» berichten. Denn aufgrund der Verurteilung wird der republikanische Ex-Präsident wohl die Erlaubnis zum Waffenbesitz verlieren.
Würdest du Trump als Präsident wählen?
«CNN» schreibt unter Berufung auf einen Polizeivertreter aus New York, der Entzug der Lizenz sei «wahrscheinlich». Die Polizei werde ihre Ermittlungen bald abschliessen. Der Grund für die Abnahme des Scheins: Ein verurteilter Straftäter darf keine Waffe besitzen.
Drei Waffen von Donald Trump registriert
Die Lizenz ist laut den Berichten allerdings bereits Anfang 2023 ausgesetzt worden. Damals wurde der heute 77-jährige Politiker angeklagt. Donald Trump hatte zuvor drei Waffen registriert. Zwei davon wurden an die Polizei in New York übergeben.
Die andere brachte Trump demnach nach Florida. Unklar ist, ob der Präsidentschaftskandidat diese noch hat. Seit dem Schuldspruch Ende Mai würde er damit gegen staatliche und landesweite Gesetze verstossen.
Trump könnte eine Widerrufung seines Waffenscheins anfechten. Er hat bereits seit über zehn Jahren eine Erlaubnis, Waffen verdeckt zu tragen.
Geldstrafe oder Gefängnisstrafe möglich
Dem Ex-Präsidenten wurde vor Gericht eine Schweigegeld-Zahlung an Porno-Star Stormy Daniels zum Verhängnis. Er soll diese unrechtmässig abgerechnet und verschleiert haben. Der Verurteilte selbst spricht von einem politisch motivierten Entscheid.
Wie genau das Strafmass gegen Trump ausfällt, ist unklar. Es könnte lediglich eine Geldstrafe geben, aber auch eine Gefängnisstrafe ist möglich. Ob die Strafe dann tatsächlich Auswirkungen auf den Wahlkampf haben wird, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
Andere Verfahren laufen noch – allerdings stocken diese immer wieder. Es ist daher fraglich, ob es noch vor der Wahl zu weiteren Schuldsprüchen kommen wird.