Schweiz und Italien unterzeichnen neues Grenzgängerabkommen
Die Schweiz und Italien haben ein neues Grenzgängerabkommen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen von 1974 und bietet verbesserte Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch haben die Schweiz und Italien ein neues Grenzgängerabkommen unterzeichnet.
- Dieses verbessert die Regelung der Besteuerung von Grenzgängern.
- Ausserdem wurde das Doppelbesteuerungsabkommen angepasst.
Die Schweiz und Italien haben am Mittwoch in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängern unterzeichnet. Dieses ersetzte das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement in einer Medienmitteilung. Zudem wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen angenommen.
Für Grenzgänger, die neu in der Schweiz arbeiten, erhöht sich die Steuer auf 80 Prozent. Im Jahr 2015 paraphierten Abkommensentwurf waren noch 70 Prozent vorgesehen.
Das neue Abkommen verbessere die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich. Ausserdem trage es zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei, schreibt das Finanzdepartement weiter.