Spion bei BND sollte Russen Positionen von Raketenwerfern liefern
Der Fall des mutmasslichen Spions beim Bundesnachrichtendienst (BND) ist nach einem Pressebericht brisanter als bisher bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mitarbeites des BND wurde wegen Spionageverdachts festgenommen.
- Er soll den Russen Positionsdaten von Raketenwerfern zugespielt haben.
Der russische Geheimdienst FSB habe im Herbst versucht, über den mittlerweile festgenommenen BND-Mitarbeiter Carsten L. Positionsdaten von Artillerie- und Flugabwehrstellungen der ukrainischen Armee zu beschaffen, berichtete der «Spiegel» am Freitag. Dabei sei es um von den USA bereitgestellte Himars-Mehrfachraketenwerfer und das von Berlin gelieferte Luftabwehrsystem Iris-T gegangen.
Den Ermittlungen zufolge beauftragte der FSB den BND-Agenten über den Mittelsmann Arthur E., beim BND möglichst exakte GPS-Daten zu beiden Waffensystemen abzuschöpfen und zu übergeben, hiess es in dem Bericht. Mit dem Fall vertraute Personen sagten dem Magazin, es sei aber eher unwahrscheinlich, dass solche Daten weitergereicht worden seien.
Der mutmassliche Auftrag spiegelt dem Bericht zufolge die Situation an der Front wider. Im Herbst waren der ukrainischen Armee spektakuläre Geländegewinne gelungen – auch dank der Raketenwerfer.
Verdacht auf Landesverrat
Generalbundesanwalt Peter Frank ermittelt gegen L. und E. wegen des Verdachts des Landesverrats. Beide sitzen in Untersuchungshaft. E. soll bei zwei Treffen in Moskau geheimes Material des BND an den FSB übergeben haben, das L. bei seinem Arbeitgeber beschafft hatte.
Die russische Seite habe die mutmassliche Spionage womöglich fürstlich entlohnt, berichtete der «Spiegel». Ermittler hätten in einem Schliessfach von Carsten L. in Umschlägen eine sechsstellige Bargeldsumme gefunden. E. soll diese Umschläge vom FSB entgegengenommen und L. übergeben haben.
Vertreter des BND gingen davon aus, dass der FSB L. langfristig an sich binden wollte. L.s Verteidiger Marvin Schroth wollte sich laut «Spiegel» auf Anfrage nicht äussern. E.s Anwalt liess demnach eine Anfrage unbeantwortet. Auch Bundesanwaltschaft und BND hätten eine Reaktion abgelehnt.