Trumps Sohn vor Senatsausschuss als Zeuge vorgeladen
Trumps Sohn soll als Zeuge zur Russland-Affäre aussagen. Es geht um die mutmasslichen russischen Einmischungen in den Wahlkampf 2016.
Das Wichtigste in Kürze
- Trumps ältester Sohn wird vom Senatsausschuss verbindlich eingeladen.
- Er soll zur Russland-Affäre aussagen.
- Es ist nicht seine erste Aussage.
Trumps ältester Sohn hat laut Medienberichten eine verbindliche Vorladung durch einen Senatsausschuss erhalten. Er soll als Zeuge zur Russland-Affäre auszusagen.
Trumps Sohn soll vor dem Geheimdienstausschuss zu den mutmasslichen russischen Einmischungen in den Wahlkampf 2016 aussagen. Dies berichtet unter anderem das US-Nachrichtenportal «Axios» am Mittwoch.
Es handelt sich um die erste bekannte rechtlich verbindliche Vorladung (Subpoena) durch den Kongress an eines der Kinder des Präsidenten. Die Subpoena an Trumps Sohn ist insofern bemerkenswert, weil diese Kongresskammer von der Republikanischen Partei des Präsidenten kontrolliert wird.
Zeuge zur Russland-Affäre: Trump-Sohn muss wohl vor Senatsausschuss https://t.co/p198pEoGa9 pic.twitter.com/Q0SUQMyfhi
— Cityreport24 (@CityReport) May 9, 2019
Nicht das erste Mal für Trumps Sohn
Donald Trump Junior hatte bereits 2017 vor dem Geheimdienstausschuss des Senats und anderen Kongressausschüssen ausgesagt. Damals war er aber noch nicht in Form einer Subpoena dazu aufgefordert worden, sondern hatte simple Einladungen erhalten. Dass nun eine Subpoena gegen den 41-Jährigen erging, deutet darauf hin, dass er nicht erneut aussagen wolle.
Der älteste Trump-Sohn hatte im Juni 2016 an einem Treffen mit einer russischen Anwältin im New Yorker Trump Tower teilgenommen. Sie hatte belastendes Material über die Wahlkampfrivalin Hillary Clinton in Aussicht gestellt.
Die fast zweijährigen Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller führten dennoch entgegen vieler Erwartungen nicht zu einer Anklageerhebung. Mueller gelangte zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Belege für geheime illegale Absprachen gebe.
Mueller entlastete den Präsidenten nicht von dem Verdacht, die Ermittlungen zu den Russland-Kontakten in strafrechtlich relevanter Dimension behindert zu haben.