Ungarn will Abstimmung des EU-Parlaments zu Sanktionen anfechten
Ungarn wendet sich an den Europäischen Gerichtshof, um das Ergebnis der Abstimmung im Europaparlament anzufechten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ungarn ficht ein Rechtsstaatsverfahren gegen Budapest an.
- Bei der entscheidenden Abstimmung seien die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden.
Dieses von Ungarn angefochtene Votum hatte zur Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Budapest geführt. Bei der Abstimmung sei die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur deshalb zustande gekommen, weil die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden seien, sagte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Montagabend in Budapest. «Das Ergebnis der Abstimmung ist deshalb falsch festgestellt worden, das Verfahren ist nicht durchzuführen», sagte der Politiker nach Angaben der Nachrichtenagentur MTI.
Das Europaparlament hatte am vergangenen Mittwoch Ungarn eine «systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte» bescheinigt und ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der Europäischen Verträge ausgelöst. Im schlimmsten Fall kann dieses zum Entzug der Stimmrechte des osteuropäischen EU-Mitgliedslandes in den EU-Gremien führen.
Bei der Abstimmung im Europaparlament war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Regel werden bei der Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. Bei dem Votum hatten 448 Abgeordnete für die Auslösung des Sanktionsverfahrens gestimmt, 197 dagegen. 48 hatten sich der Stimme enthalten.