Das Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen löst den Diplomaten-Konflikt in Venezuela nicht. Doch was regelt das Abkommen?
Zahlreiche Demonstranten hören eine Rede des selbst ernannten Interims
Zahlreiche Demonstranten hören eine Rede des selbst ernannten Interimspräsidenten Guaido in der venezolanischen Hauptstadt an. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wiener Abkommen regelt diplomatische Beziehungen.
  • So darf ein Diplomat weder festgenommen noch vor Gericht gestellt werden.
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Inmitten der politischen Wirren in Venezuela sollen US-Diplomaten nach dem Willen von Präsident Nicolás Maduro das Land verlassen. Washington kontert, Maduros Regime sei nicht legitim. Ausgang offen.

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen löst diesen Konflikt nicht. Aber was regelt das Abkommen?

Immunität für Diplomaten

Grundsätzlich gilt: Ein Diplomat geniesst zwar Immunität und darf laut Artikel 31 im Gastland weder festgenommen noch vor Gericht gestellt werden. Die Regierung kann ihn jedoch jederzeit zur unerwünschten Person erklären – ohne Angabe von Gründen. Das regelt Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. «In diesen Fällen hat der Entsendestaat die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden.»

Kommt es zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder zu einem bewaffneten Konflikt, muss das Gastland für die Sicherheit des Diplomaten und seiner Angehörigen Sorge tragen und beim Verlassen des Landes helfen (Artikel 44). «Die Räumlichkeiten, das Vermögen und die Archive der Mission» (Artikel 45) sind «zu achten und zu schützen.»

192 Staaten haben das 1964 in Kraft getretene Abkommen mittlerweile unterschrieben.

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