Die Aargauer Regierung plant, die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen ab 15'000 Franken offenzulegen.
Kanton Aargau
Im Kanton Aargau ist die Offenlegung von Zuwendungen zur Finanzierung von Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen ab einer Höhe von 15'000 Franken vorgesehen. - KEYSTONE/Christian Beutler
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Die Finanzierung von Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton Aargau soll transparenter werden. Die Aargauer Regierung schickt einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in die Anhörung, wonach Zuwendungen ab 15'000 Franken offenzulegen sind.

Der Kanton Aargau setze damit die Transparenzregeln des Bundes zur Politikfinanzierung um, die seit Oktober 2022 in Kraft sind, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

Ihre Finanzierung offenlegen müssten nicht nur Parteien, sondern auch parteilose Mitglieder des Grossen Rats, wenn sie Zuwendungen ab 15'000 Franken erhielten. Dabei würden nicht nur direkte Zahlungen berücksichtigt, sondern auch weitere «freiwillig gewährte wirtschaftlichen Vorteile», wie es hiess.

Gesetzliche Offenlegungspflicht für Privatpersonen und Firmen

Ebenso müssten Gelder deklariert werden, die für Wahl- und Abstimmungskampagnen eingesetzt werden. Privatpersonen und Firmen müssten nach dem Gesetzesvorschlag Beträge ab 50'000 Franken der Staatskanzlei melden, die sie für Wahlen in den Ständerat, den Grossen Rat oder eine Wahl auf Bezirks- oder Kreisebene sowie kantonale Abstimmungen einsetzten.

Die Kandidierenden oder Organisatoren einer Kampagne müssten «alle geldwerten und nicht geldwerten Zuwendungen» in den letzten zwölf Monaten vor der Abstimmung oder Wahl angeben, die den Wert von 15'000 Franken pro Zuwender und Kampagne überschreiten.

Neue Regeln treten voraussichtlich 2026 in Kraft

Die am Dienstag gestartete Anhörung bei Parteien und Verbänden dauert bis zum 15. Januar 2025. In Kraft treten werden die neuen Regeln voraussichtlich am 1. November 2026.

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