Baselbieter Parlament lehnt Lohngleichheits-Motion knapp ab
Der Baselbieter Landrat will der Regierung nicht vorgeben, Stichprobenkontrollen zur Lohngleichheit in der Verordnung zum Beschaffungsgesetz festzuschreiben. Die Ratsrechte bodigte eine entsprechende SP-Motion am Donnerstag mit nur einer Stimme Differenz.

Der Vorstoss zitiert Angaben des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau, wonach im Schnitt Frauen heute 18 Prozent weniger verdienten als Männer und von dieser Differenz 44 Prozent nicht sachlich erklärbar seien. Die Regierung hatte sich zur Entgegennahme bereit erklärt, was Bürgerliche ablehnten.
Die FDP ortet bei der Wirtschaft viel Goodwill in dieser Frage. Sie verwies auf die bestehende einschlägige Selbstdeklarationspflicht im Beschaffungsgesetz. Die Motion sei daher unnötig. Zudem sei der administrative Aufwand für Kleinfirmen mühsam; beim Bund gebe es eine Untergrenze. Die CVP sah das gleich; unklar sei die Umsetzung.
Die SP erinnerte an den eindrucksvollen Frauenstreik; dieser sei ein Auftrag gewesen an die Politik. Auch die Grünen sehen Bedarf für die Vorgaben der Motion.
Regierungspräsident Isaac Reber erklärte, weil das eidgenössische Beschaffungswesen-Gesetz erneuert worden, müsse das kantonale Recht ohnehin angepasst werden. Die Zeit der Lippenbekenntnissen sei abgelaufen; jetzt müsse man handeln. Das kantonale Gesetz komme dann ja vor den Landrat. Die SVP konterte, so brauche es den Vorstoss nicht.
Am Ende wurde die Motion haarscharf abgelehnt: mit 38 gegen 39 Stimmen, bei einer Enthaltung – letztere bei der Ratsrechten. Ebenfalls abgelehnt wurden in der Folge zwei SP-Postulate aus dem selben Vorstosspaket für bessere Arbeitsbedingungen sowie zur Sexismusprävention.