Stadt Basel

Basler Gossratskommission hält an Lohngleichheits-Modell fest

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates bleibt beim Lohngleichheitsanalysegesetz bei ihrer ursprünglichen Version.

Biozentrum der Universität Basel
Der Basler Grossratssaal. (Archivbild) - Der Basler Grossratssaal.

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hält auch in der zweiten Lesung zum Lohngleichheitsanalysegesetz an der ursprünglichen Version fest. Bei der ersten Lesung hatten die GLP mit einem umstrittenen Antrag und nach ihr die SP mit einem Korrekturversuch für Konfusionen gesorgt.

Die Kommission hat sich mit 7 zu 6 Stimmen erneut hinter den Gesetzesentwurf gestellt, der Firmen ab 50 Mitarbeitenden zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten will, wie sie am Freitag mitteilte. Das wäre eine weitergehende Regelung als diejenige des Bundes, der Unternehmen ab 100 Angestellten dazu verpflichtet, eine Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzuführen.

Bei der Grossratsdebatte im November 2024 war es einmal mehr zum Kampf entlang des Links-Rechts-Grabens gekommen. Die bürgerlichen Fraktionen plädierten – letztlich vergeblich – für die weniger strenge Bundesregelung, die Linke für das weitergehende kantonale Gesetz, das die SP ursprünglich mit einem Vorstoss angeregt hatte.

Aus pragmatischen Gründen stellten sich die SP und das damalige GAB hinter den Antrag. Die SP versuchte sodann mit einem spontanen Zusatzantrag zu verhindern, dass Betriebe mit vielen Teilzeitmitarbeitenden aus der Pflicht fallen. Der Antrag fand aber keine Mehrheit, sodass auf Anraten des Regierungspräsidenten eine zweite Lesung beschlossen wurde.

GLP-Antrag sorgt für Wirbel

Aus der Bahn warf die Debatte schliesslich aber ein Änderungsantrag der GLP. In diesem wurde gefordert, die gesetzliche Bestimmung nicht auf die Zahl der Arbeitnehmenden, sondern auf Vollzeitäquivalente anwenden zu lassen.

Im zweiten Anlauf besteht nun die WAK auf die Grenze von 50 Angestellten. Die von der GLP eingebrachte Umwandlung auf Vollzeitäquivalente hat sie deutlich abgelehnt.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Märzsitzung behandeln.

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