Coronavirus: Kantone beraten über Masken-Empfehlung
Die Fallzahlen des Coronavirus steigen wieder leicht an. Empfiehlt der Vorstand der kantonalen Gesundheitsdirektoren-Konferenz heute eine Maskenpflicht?
Das Wichtigste in Kürze
- Die kantonale Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren trifft sich heute.
- Thema sollen die steigenden Corona-Fallzahlen sein und mögliche Massnahmen-Empfehlungen.
- Mit dabei sind auch Alain Berset und Vertreterinnen des Bundesamts für Gesundheit.
Mit steigenden Fallzahlen des Coronavirus wird hierzulande auch die Diskussion um mögliche Massnahmen angekurbelt. Anfang Oktober, als die Impfkampagne für den zweiten Booster begann, äusserte sich Lukas Engelberger bereits dazu.
«Verhältnismässige Massnahmen» würden je nach epidemiologischer Lage ausgearbeitet und empfohlen. Ein Beispiel für eine Massnahme wäre etwa die Maskenpflicht in Innenräumen, so der Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK).
GDK-Sitzung zum Coronavirus mit Alain Berset
Heute trifft sich der Vorstand der GDK (die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) in Bern. Die letzte Sitzung war eine kurze, im August: Damals war die Sommerwelle schon abgeklungen.
Jetzt sieht es anders aus. Seitdem die Temperaturen gesunken sind, infizieren sich wieder mehr Personen mit dem Coronavirus. Weil sich aber nur wenige Personen testen lassen, ist die Dunkelziffer wohl noch höher. In den Abwasserproben jedenfalls steigt die Viruslast.
An der heutigen GDK-Sitzung bis am späten Nachmittag wird auch Gesundheitsminister Alain Berset anwesend sein. Im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» treffen sich kantonale und nationale Behörden drei- oder viermal im Jahr. Berset wird von BAG-Beamten begleitet, heisst es.
Der Bund wird aber keine Massnahmen implementieren können, solange die Situation nicht aus dem Ruder läuft. Das Grundlagenpapier zur Bekämpfung des Coronavirus, das im März publiziert wurde, hielt dies so fest.
Die Kantone sind zuständig für die Anordnung von Massnahmen wie Maskenpflicht oder die Wiedereinführung des Covid-Zertifikats. Damit könnte wieder ein Flickenteppich an Regeln wie im Herbst 2020 entstehen.
Die GDK selbst kann auch keine Massnahmen anordnen. Sie wird sich auf Empfehlungen beschränken müssen. Ob die Kantonsregierungen den allfälligen Empfehlung folgen wollen, ist ihnen überlassen.