Justiz stoppt generelle Einführung von Tempo 30 in Genf
Das Verwaltungsgericht hat den Erlass zur Einführung von generellem Tempo 30 auf Genfer Strassen für nichtig erklärt.

Der Kanton Genf darf nicht generell Tempo 30 auf den Strassen einführen. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Erlass für nichtig erklärt. Das Departement für Gesundheit und Mobilität nahm den Entscheid zur Kenntnis, wie es am Donnerstag mitteilte.
Das Gericht sei nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Geschwindigkeitssenkungen auf den vom Erlass betroffenen Streckenabschnitten verhältnismässig seien. Dies urteilte das Verwaltungsgericht erster Instanz (TAPI). Als Grund wurde unter anderem genannt, dass das Departement für Gesundheit und Mobilität die im Bundesgesetz über den Strassenverkehr vorgesehenen Gutachten nicht erstellt habe.
Kampf gegen Tempo 30 geht weiter
Das Gericht gab damit dem Polizisten recht, der den Kampf gegen Tempo 30 fortgesetzt hatte, nachdem andere Beschwerden zurückgezogen worden waren, die gegen den Erlass von 2022 eingereicht worden waren.
Mit diesem sollte der Strassenlärm durch eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf rund 400 Streckenabschnitten im Kanton Genf bekämpft werden. Das Departement für Gesundheit und Mobilität teilte am Donnerstag mit, es nehme das Urteil zur Kenntnis.
Suche nach gemeinsamer Lösung
Es beabsichtige nicht, gegen den Entscheid Berufung einzulegen. Das Departement wolle demnächst alle betroffenen Akteure an einen Tisch bringen, um eine gemeinsam akzeptierte Lösung zu finden.
Für die öffentliche Hand bleibe das Ziel, die Lebensqualität der Bevölkerung sowohl im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit als auch auf die Mobilität zu erhalten. Ohne die freie Wahl des Verkehrsmittels zu behindern.