Kanton Freiburg schickt Pensionskassenreform in die Vernehmlassung

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Fribourg,

Die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals soll einen Systemwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vornehmen.

Das Kantonswappen von Freiburg im Bundeshaus.
Das Kantonswappen von Freiburg im Bundeshaus. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Freiburg hat eine Pensionskassenreform in die Vernehmlassung geschickt.
  • Ziel der Revision ist die Sicherung des Fortbestandes der Kasse.

Die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals soll einen Systemwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vornehmen. Der Staatsrat hat heute Mittwoch den Vorentwurf der Gesetzesrevision bis Mitte März 2019 in die Vernehmlassung geschickt.

Ziel der Revision ist die Sicherung des Fortbestandes der Kasse, wie der Kanton Freiburg heute Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Zwei Trends setzen der Pensionskasse finanziell zu: Einerseits steigt die Lebenserwartung und andererseits sind die Renditen auf dem Finanzmarkt nicht so gut wie erhofft.

Mindestdeckungsgrad von 80 Prozent

Gemäss Bundesgesetzgebung muss die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals für ihre Gesamtverpflichtungen bis im Jahr 2052 einen Mindestdeckungsgrad von 80 Prozent erreichen.

Doch Prognosen zeigen, dass der Deckungsgrad bis dahin gar auf 45 Prozent sinken könnte, wenn nichts dagegen unternommen wird. Der Staatsrat möchte deshalb, wie viele andere öffentliche und private Pensionskassen in der Schweiz, zum Beitragsprimat wechseln.

Heute garantiert die Kasse eine Rente und muss dann, vereinfacht gesagt, die Mittel aufbringen oder den Vorsorgeplan anpassen, wenn sie nicht genügend Renditen erzielt.

Beim Beitragsprimat wird die Rentenhöhe nicht fix vorgegeben, sondern aufgrund der effektiv geleisteten Beiträge und erzielten Renditen berechnet.

«Es ist wichtig, dass wir das strukturelle Gleichgewicht der Kasse erhalten, um unsere Leistungen garantieren zu können», sagte Staatsrätin Anne-Claude Demierre am Mittwoch vor den Medien.

Renteneinbusse von rund 20 Prozent

Mit dem Beitragsprimat wird der Besitzstand der Versicherten bezüglich ihres angesparten Kapitals gewahrt. Hingegen wird sich die Reform stark auf die Höhe der Renten auswirken, mit denen die Versicherten rechnen können. Ohne zusätzliche Finanzierung rechnet der Kanton Freiburg mit einer Renteneinbusse von rund 20 Prozent.

Zur Abfederung des Primatwechsels schlägt der Staatsrat verschiedene Varianten von Übergangs- und Kompensationsmassnahmen vor. Auch eine Teilrekapitalisierung schlägt die Kantonsregierung vor. Mit der von Arbeitgeberseite im Voraus eingeschossenen Summe von 350 Mio. Franken sinke die Wahrscheinlichkeit, später erneut Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Nach der Vernehmlassung wird der Staatsrat über den definitiven Entwurf befinden und diesen dem Grossen Rat vorlegen. Nach der Beratung im Freiburger Kantonsparlament hat das Volk das letzte Wort, wie Staatsratspräsident Georges Godel ausführte. Die Reform soll voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten.

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