Kommission gegen Teuerungsausgleich für Baselbieter Kantonspersonal
Kantonsangestellte in Basel-Landschaft könnten 2025 ihren Teuerungsausgleich verlieren.
Die Baselbieter Kantonsangestellten sollen 2025 auf einen Teuerungsausgleich verzichten. Die Personalkommission des Landrats ist der Regierung gefolgt, die wegen der klammen Finanzlage des Kantons beantragt hatte, den eigentlich fälligen Teuerungsausgleich zu streichen.
Die eigentlich massgebliche Teuerung von Oktober 2022 bis September 2024 beträgt 1,3 Prozent, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht der Personalkommission hervorgeht. Ein Teuerungsausgleich in der errechneten Höhe würde den Personalaufwand des Kantons jährlich mit rund 9,6 Millionen Franken zusätzlich belasten, heisst es weiter.
Finanzielle Belastungen und Defizite
Dies könne sich der Kanton angesichts der budgetierten Defizite von 115 Millionen Franken im Jahr 2024 und 62 Millionen im Jahr darauf nicht leisten, so eine Kommissionsmehrheit mit «6 zu 2 Stimmen». In vielerlei Hinsicht gehe es dem Kantonspersonal gut, so dass ein vorübergehendes Ausbleiben des Teuerungsausgleichs zu verkraften sei, so die Kommission.
Aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ein Festhalten am Teuerungsausgleich forderte. Neben der allgemeinen Teuerung würden vor allem die stark angewachsenen Krankenkassenprämien, die nicht im Warenkorb des Landesindexes der Konsumentenpreise aufgeführt seien, zu einem Kaufkraftverlust führen, so das Argument der Arbeitsgemeinschaft.
Das letzte Wort zum Teuerrungsausgleich wird der Baselbieter Landrat haben.