Zürcher FDP-Kantonsrat betrunken an Sitzung – Posten weg!
FDP-Kantonsrat Martin Farner hat seinen Vizeposten an seinen Parteifreund Beat Habegger abtreten müssen. Offenbar, weil er durch Trunkenheit negativ auffiel.
Das Wichtigste in Kürze
- FDP-Urgestein Martin Farner ist nicht mehr Vizepräsident des Zürcher Kantonsrats.
- Er musste auf Druck seiner eigenen Fraktion hin den Posten räumen.
- Offenbar nahm der 61-Jährige Mitte Dezember betrunken an einer Sitzung teil.
Das FDP-Urgestein Martin Farner sollte im Mai eigentlich oberster Zürcher werden und an die Spitze des Kantonsrats aufrücken. Bisher war der 61-Jährige erster Vizepräsident jenes Rates, in dem er seit 2008 sitzt.
Doch diesen Posten musste er am Montag an seinen Parteifreund Beat Habegger abtreten: «aus gesundheitlichen Gründen», wie es offiziell heisst.
Laut dem Finanzportal «Inside Paradeplatz» gibt es aber einen anderen Grund: Farner soll Mitte Dezember betrunken an einer Sitzung des Kantonsrates teilgenommen haben.
Offenbar konnte er sich kaum noch auf den Beinen halten und musste von Kollegen gestützt werden.
Und nicht nur das: Er habe sich auch mittags alkoholisiert ans Steuer seines Autos gesetzt und sei unter anderem falsch in eine Einbahnstrasse gefahren. Ein Parlamentarier erstattete daraufhin Anzeige.
Gegen Farner laufe nun ein Verfahren wegen Fahrens in betrunkenem Zustand.
FDP-Fraktion nimmt Farner gegen dessen Willen aus dem Rennen
Der FDP blieb nichts anderes übrig, als ihren Abgeordneten aus dem Rennen zu nehmen. Die Fraktion zwang Farner wohl zum Verzicht auf den Präsidiumsposten.
Der 61-Jährige selbst habe dies nicht einsehen wollen, schreibt «Inside Paradeplatz». Erst nach internem Druck habe er auf seinen Vize- und folglich auch den Spitzenposten verzichtet.
Auf eine Anfrage von «Inside Paradeplatz» habe Farners Frau geantwortet, die Gesundheit ihres Mannes sei ein «privates Thema».
Laut der «NZZ» ist jedoch sicher, dass es am 16. Dezember 2024 zu einem Polizeieinsatz am Tagungsort des Kantonsrats kam.
Auch bestätigte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen eines Verkehrsdeliktes. Für Farner gilt bis zur Klärung der Sache die Unschuldsvermutung.