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Cannabis für Patienten: Die Schweiz wird endlich lockerer

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Bern,

An Cannabis als Medizin ist in der Schweiz bisher noch kaum ranzukommen. Das soll sich bald ändern: Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Arbeit.

Heilendes Kraut: Bald soll der Zugang zu Cannabis-Medikamenten in der Schweiz viel einfacher werden. Bild: iStock
Heilendes Kraut: Bald soll der Zugang zu Cannabis-Medikamenten in der Schweiz viel einfacher werden. Bild: iStock - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Cannabis als Medikament möchte, muss bisher aufwendig eine Ausnahmebewilligung beantragen. Das soll sich ändern.
  • Der Bundesrat hat den Auftrag für eine Gesetzesänderung erteilt, die das Verbot von medizinischem Cannabis aufhebt.
  • Und: Das BAG soll eine Übernahme der Kosten für Behandlungen mit Cannabis prüfen.

Cannabis als Medikament einzusetzen, ist in der Schweiz noch kaum erlaubt. Möglich ist das nur für Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten, bei denen andere Therapien versagt haben – zum Beispiel bei Krämpfen, die durch Multiple Sklerose ausgelöst werden oder bei Schmerzen durch Krebserkrankungen im Endstadium. Und auch dann ist noch eine Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit BAG nötig, die in einem aufwendigen Verfahren eingeholt werden muss. Gleichzeitig kann mittlerweile jeder am Kiosk CBD-Zigaretten kaufen, vorausgesetzt, diese enthalten weniger als ein Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC. Diese paradoxe Situation will der Bundesrat nun ändern.

Er hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI damit beauftragt, den Zugang zu medizinischen Cannabis zu erleichtern und die Gesetzgebung in diesem Sinn anzupassen. Dazu soll das Verbot, Cannabis zu medizinischen Zwecken in Verkehr zu bringen, komplett aufgehoben werden. Das heisst: Fortan könnten Ärztinnen und Ärzte nach ihrem Ermessen Cannabisprodukte verschreiben. Um welche Cannabisprodukte es dabei geht – ob Marihuana, also Cannabisblüten, oder Produkte mit oder ohne THC – hat das BAG nicht mitgeteilt.

Bisher hat die Schweiz eine der restriktivsten Gesetzgebungen in Europa. Hingegen können Patienten in Deutschland oder Italien längst in der Apotheke Cannabisblüten auf Rezept kaufen.

Bis im Sommer 2019 will das EDI den neuen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung bringen. Ausserdem soll das BAG auch gleich prüfen, ob die Kosten von Cannabis-Behandlungen künftig durch die Krankenversicherung übernommen werden.

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