Polizeikosten bei Risikospielen: Rauball wagt keine Prognose
Kein Preisschild für die öffentliche Sicherheit: Die DFL bleibt bei ihrer Linie. Sechs Stunden wird verhandelt im Streit um Kosten bei Hochrisikospielen. Gegner Bremen ist schon mal «verhalten optimistisch». Am 29. März soll das richtungsweisende Urteil fallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im brisanten Streitfall zwischen der Stadt Bremen und der DFL über Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen wird am 29.
März das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Nach der Sechs-Stunden-Verhandlung liess sich DFL-Präsident Reinhard Rauball zu keiner Prognose verleiten.
«Wir waren zufrieden, dass wir alle Punkte ausdiskutieren konnten. Aber dass wir uns jetzt zu möglichen Ergebnisse oder Spekulationen äussern, machen wir natürlich nicht», sagte Rauball im Grossen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Nicht einmal den kleinsten Einblick in seine Stimmungswelt bot der 72 Jahre alte Chef der Deutschen Fussball Liga. Warten muss er wie alle anderen auch.
Erst am 29. März um 11.00 Uhr wird das Urteil durch den Vorsitzenden Richter Wolfgang Bier verkündet. «Wir sehen der Entscheidung am Freitag entgegen», sagte Rauball, kurz nachdem sich Gegenspieler Ulrich Mäurer schon etwas mehr entlocken hatte lassen. «Verhalten optimistisch», sei er, sagte Bremens Innensenator.
Seine Einschätzung: «Es mag Korrekturen im Einzelfall geben, aber unsere grundlegende Linie ist durchaus verstanden worden. Insofern rechne ich da nicht mit grossen Überraschungen.»
Sollten die Bremer wie schon in zweiter Instanz gewinnen, bliebe der DFL nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vor allem aber wäre es eine Grundsatzentscheidung mit Folgen bis in die dritte und vierte Liga. Ernsthafte Bedenken habe er um die Zukunft mancher Vereine, wenn solche Kosten auf die Clubs zukommen würden, hatte Rauball vor dem Verhandlungsbeginn erklärt.
Einen Blick für den prachtvollen Saal mit goldenen Verzierungen und riesigen Gemälden hatten Rauball und die anderen Beteiligten nicht. Die DFL blieb bei ihrer klaren Linie, dass das Monopol beim Staat bleiben müsse und erklärte: Die Bundesligavereine würden schliesslich Steuern und Abgaben im Milliardenbereich zahlen.
Die Hansestadt Bremen wies immer wieder auf die Gelder hin, die beim Profi-Fussball gemacht werden, machte aber einen Schritt entgegen und reduzierte den ersten Gebührenbescheid um 13.882,05 Euro - Kosten für sogenannte Ingewahrsamnahmen bei dem Spiel vor fast vier Jahren zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV.
In der Verhandlung ging es um die Rechtmässigkeit des Bremer Gebührengesetzes, um die Vorhersehbarkeit der Kosten, aber auch um die klare Berechnungen der jeweiligen zusätzlichen Arbeitsleistungen der Polizei. Eine weitere Frage: Wo hört das sogenannte räumliche Umfeld auf? «Das war insgesamt heute Abgaben und Beitragsrecht am Hochreck», kommentierte Rauball das Niveau der Verhandlung zu dem komplexen Themenfeld. Unterm Strich steht für ihn aber fest: «Der Fussball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.»
Bei dem Spiel damals waren 969 Polizeibeamte im Einsatz. Bremen konnte 500 stellen, der Rest musste herangeholt werden. Kommen Beamte beispielsweise aus Bayern oder Baden-Württemberg, steigen die Kosten deutlich. «Kann der Verein ohne zusätzliche Polizei die Sicherheit nicht gewährleisten, hätten wir nur die Alternative, dieses Spiel abzusagen», betonte Mäurer. Ein DFL-Anwalt hielt dagegen: «Zöge sich die Polizei zurück, wäre nicht der Verein der Leidtragende, sondern die Bürger in der Stadt, beispielsweise durch Verwüstungen.»
Mäurer kritisierte generell, dass die DFL eine Beteiligung an den Kosten grundsätzlich ablehne. Sein Ziel sei eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten. Die DFL hingegen erwartet polizeiliche Präventionsmassnahmen und Fanprojekte, um die Gewalt rund um die Risikospiele einzudämmen und die Einsatzstunden der Polizei zu reduzieren. Einen Fond lehnte die DFL aber kategorisch ab, «weil die öffentlichen Sicherheit dadurch mit einem Preisschild versehen» würde, betonte der Prozessbevollmächtigte der DFL.
Der 9. Senat wird über die Rechtmässigkeit des bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, auf dem der Bescheid an die DFL fusst, entscheiden müssen. Strittig ist nach wie vor auch, wer als Veranstalter des Fussballspiels verantwortlich ist: Der Verein SV Werder Bremen oder die DFL, die nach eigenen Angaben lediglich 3,15 Prozent von den Einnahmen eines Fussballspiels erhält.