Gianni Infantino: Verfahren wegen Privatjet-Flug eingestellt
Gianni Infantino wurde ungetreue Geschäftsbesorgung und eventueller Betrug an der Fifa vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren nun eingestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen Fifa-Präsident Infantino eingestellt.
- Dabei ging es unter anderem um möglichen Betrug am internationalen Fussballverband.
- Den Ausschlag für den Entscheid gaben Zeugenaussagen.
Die ausserordentlichen Bundesanwälte in der Fifa-Affäre haben ein vom Hauptverfahren abgetrenntes Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eingestellt. Dabei ging es um einen Privatjet-Flug von Surinam nach Genf.
Gianni Infantino war in diesem Zusammenhang in Strafanzeigen ungetreue Geschäftsbesorgung und eventueller Betrug am internationalen Fussballverband Fifa vorgeworfen worden.
Die Beweisaufnahme entkräftete diesen Verdacht, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mitteilte.
Verfahren wegen nicht protokollierten Treffen geht weiter
Den Ausschlag gaben Zeugenaussagen. Zudem brachte Infantino «unwiderlegbar» vor, dass die Reise im Privatjet im Einklang mit dem Fifa-Spesenreglement für hochrangige Amtsträger stand. Der Linienflug am gleichen Tag war aus technischen Gründen ausgefallen. Infantino musste in Genf einen wichtigen Termin wahrnehmen.
Der Flug fand am 11. April 2017 statt. Infantino hatte zuvor Mitgliederverbände in der Karibik besucht. Das Strafverfahren wegen der nicht protokollierten Treffen mit der Bundesanwaltschaft geht weiter.
Fifa gibt Statement zum Entscheid ab
Der Weltverband hat am Donnerstag mit einer Mitteilung auf den Beschluss reagiert. Im Statement steht: «Die FIFA begrüsst die Entscheidung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino im Zusammenhang mit der Nutzung eines gecharterten Privatflugzeugs für einen Flug aus Suriname in die Schweiz im Jahr 2017 einzustellen.»
Und weiter: «Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die vom Büro des Präsidenten und der Reiseabteilung der FIFA getroffenen Reisevorkehrungen im Einklang mit den Compliance-Regeln und -Vorschriften der FIFA standen. Zu diesem Schluss war im August 2020 auch die FIFA-Ethikkommission in ihrem Urteil zu dem Fall gekommen.»
Ausserdem habe die Bundesanwaltschaft festgestellt, dass die Art und Weise der Kommunikation dieser Reisearrangements seinerzeit völlig gerechtfertigt war. «Nach der Entscheidung der Bundesanwaltschaft trägt der Bund alle durch die Ermittlungen verursachten Kosten. Der FIFA-Präsident hat auf die Geltendmachung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche und Entschädigungen verzichtet.»