Klage gutgeheissen: Schweiz hat Leichtathletin Semenya diskriminiert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heisst eine Klage gegen die Schweiz gut. Dabei geht es um die Leichtathletin Caster Semenya.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat Leichtathletin Caster Semenya laut dem EGMR diskriminiert.
- Sie musste eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen.
- Diese lehnte Semenya jedoch ab – und durfte so nicht an Rennen teilnehmen.
Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Schweiz diskriminiert worden. Sie war an der Teilnahme von Rennen gehindert worden, weil sie eine Behandlung zur Senkung des Testosteronspiegels ablehnte.
In dem Rechtsstreit gegen die Schweiz sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die 32-jährige Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an, wie der Gerichtshof am Dienstag bekannt gab.
Die Schweizer Justiz hatte 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands für gültig erklärt hatte.
Hormonbehandlung vor Rennen
Gemäss den Vorgaben musste die hyperandrogene Athletin und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen, wenn sie auf ihrer Strecke antreten will.
Semenya gewann im letzten Jahrzehnt an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter.