Claudia Pechstein triumphiert: Wichtiger Zwischenerfolg vor Gericht
Im Streit um den Schadenersatz wegen ihrer Doping-Sperre hat Claudia Pechstein (50) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Zwischensieg eingefahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Claudia Pechstein (50) feiert einen kleinen Erfolg in dem Prozess um ihre Doping-Sperre.
- Das Schadenersatz-Verfahren wird neu aufgerollt.
- Der Eisschnellläuferin wurde fälschlicherweise Doping vorgeworfen.
Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat einen wichtigen Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. Dabei ging es um den Streit um Schadenersatz wegen ihrer Dopingsperre.
Dieses hob das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 auf, mit dem ihre Klage für unzulässig erklärt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) München muss damit neu in dem Fall entscheiden.
Der Rechtsstreit zieht sich seit fast zehn Jahren. Die Internationale Eislauf-Union (ISU) hatte Pechstein im Juli 2009 für zwei Jahre gesperrt. Und dies anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis «wegen Blutdopings» rückwirkend vom Februar 2009. Dadurch war sie unter anderem von der Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver 2010 ausgeschlossen.
Claudia Pechstein leidet an Blutanomalie – Grund für merkwürdige Werte
Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne bestätigte dies. Claudia Pechstein hatte eine öffentliche Verhandlung beantragt, was der CAS aber zurückwies. Das Schweizer Bundesgericht lehnte später ihre Revision gegen den CAS-Schiedsspruch ab.

Führende deutsche Hämatologen bescheinigten Pechstein allerdings in der Zwischenzeit eine genetisch bedingte Blutanomalie, auf welche die ungewöhnlichen Blutwerte zurückzuführen seien.
Ende 2012 klagte Pechstein dann beim Landgericht München auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Dieses wies die Klage ab. Jedoch hielt sie das Oberlandesgericht als nächste Instanz für zulässig und die Schiedsvereinbarung zugunsten des CAS für nichtig.
Grundrechte von Pechstein verletzt
Dem widersprach der Bundesgerichtshof (BGH), der das OLG-Urteil 2016 aufhob. Daraufhin zog Pechstein vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte nun, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Pechsteins Grundrechte verletze. Der BGH habe die Bedeutung des Anspruchs auf Öffentlichkeit des Verfahrens verkannt.
Nun wird das Verfahren vor dem OLG München neu aufgerollt. Möglicherweise bekommt die heute 50-jährige Pechstein also doch noch Schadenersatz. Definitiv entschieden ist das aber noch nicht.
Der frühere Linken-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi erklärte nach dem Beschluss aus Karlsruhe, er begrüsse diesen «aus vollem Herzen». Pechstein habe niemals gedopt. «Sie wurde durch eine Fehleinschätzung, die von wissenschaftlichen Gutachten widerlegt wurde, über lange Zeit ihrer sportlichen Möglichkeiten beraubt.»