Corona: Friseurmeisterin soll 9'000 Euro Soforthilfe zurückzahlen

Janine Karrasch
Janine Karrasch

Deutschland,

Fünf Jahre nach Corona fordert der deutsche Staat in Einzelfällen Soforthilfen zurück. Ein Beispiel ist die Friseurmeisterin Kristin R. aus Sachsen.

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Eine deutsche Friseurmeisterin soll 9'000 Euro (ca. 8'377 CHF) Corona-Soforthilfe zurückzahlen. - Depositphjtoos

Die deutsche Bundesregierung startete 2020 Corona-Soforthilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für kleine Betriebe abzumildern. Viele Empfänger gingen davon aus, es handele sich um eine endgültige Unterstützung.

Während der ersten Lockdowns wurden laut «Focus» über 71 Milliarden Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Darunter pauschale Zuschüsse von bis zu 9'000 Euro (ca. 8377 CHF) pro Antrag, die zunächst ohne strenge Prüfung vergeben wurden.

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Corona traf das Friseurhandwerk hart. - Depositphotos

Spätestens seit 2024 werden jedoch zahlreiche Unternehmer aufgefordert, Verwendungsnachweise zu erbringen oder Gelder zurückzuzahlen. So auch die Friseurmeisterin Kristin R.

Kristin R. soll 9'000 Euro zurückzahlen

Die Friseurmeisterin aus Sachsen erhielt fünf Jahre nach Erhalt der Hilfen eine Aufforderung der Sächsischen Aufbaubank. Sie solle die Verwendung der 9'000 Euro nachweisen.

Kristin R. zeigt sich verständnislos gegenüber dem Vorwurf, die staatlichen Mittel unrechtmässig erhalten zu haben. Die Corona-Soforthilfen seien laut R. damals als nicht rückzahlbare Unterstützung kommuniziert worden, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Der ehemalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier habe dies stets in öffentlichen Statements betont, so die Friseurmeisterin laut «Bild».

R. schickte ihre Mitarbeiter während Corona in Kurzarbeit

Sie musste ihren Friseursalon während Corona unvermittelt schliessen, während Fixkosten wie Material, Mitarbeiterlöhne und Betriebsausgaben weiterhin anfielen. Für ihre Angestellten beantragte sie Kurzarbeitergeld.

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Fünf Jahre nach Corona will der deutsche Staat sein Geld zurück. - Depositphotos

Zudem stockte sie deren Einkommen auf, da die gesetzlichen 60 Prozent des regulären Lohns nicht existenzsichernd waren. Als Unternehmerin ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld zahlte sie sich selbst während Corona lediglich ein geringes Gehalt aus.

Die Zwangsschliessung verursachte Gesamtkosten von 15'000 Euro (etwa 14'000 CHF), die sich während späterer Lockdowns erneut in ähnlicher Höhe wiederholten.

Ähnliche Fälle bei Kleingewerbetreibenden

Kristin R. ist nicht die einzige Betroffene. Erst kürzlich verdeutlichte ein «Frontal»-Bericht des ZDF das Ausmass der Problematik.

Hast du damals Corona-Hilfen beantragt?

Demnach fehlen dem deutschen Staat aufgrund unrechtmässig beantragter oder nicht zurückgezahlter Corona-Hilfen hunderte Millionen Euro. Laut dem Magazin rechnet die Bundesregierung mit Rückzahlungen von bis zu 700 Millionen Euro.

Die Überprüfungen durch die Länder dauern jedoch noch an.

Kommentare

User #4924 (nicht angemeldet)

Da Unternehmer in Deutschland ihre Belege, auch Kontoauszüge, 10 Jahre aufbewahren müssen, sollte der Nachweis der Verwendung kein Problem sein. Allerdings gibt die Friseurin auch Materialkosten an, die bei geschlossenem Salon nicht anfallen würden...

User #2535 (nicht angemeldet)

Personen, die arbeiten, werden in der Schweiz und in Deutschland gnadenlos gemolken.

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