Liechtensteiner Regierung überdenkt den Umgang mit Cannabis
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein will den Umgang mit Cannabis regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Liechtenstein will den Umgang mit Cannabis eventuell erneuern.
- Cannabisbesitz und -konsum ist in Liechtenstein grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Liechtensteiner Regierung will noch im laufenden Jahr ein neues drogenpolitisches Grundsatzpapier verabschieden. Darin geregelt werden soll auch der Umgang mit Cannabis.
Umgang eventuell neu geregelt
Das letzte Liechtensteiner Grundsatzpapier über die Drogenpolitik stammt aus dem Jahr 1997. Es genüge den «aktuellen Erfordernissen» nicht mehr und werde derzeit überarbeitet, teilte die Regierung in Vaduz am Dienstag mit. Die neuen «suchtpolitischen Grundsätze» sollen noch dieses Jahr fertiggestellt werden.
Darin soll allenfalls der Umgang mit Cannabis neu geregelt werden. International verstärkten sich die Zweifel, dass eine auf strafrechtliche Verfolgung setzende Drogenpolitik gerade in Bezug auf die sogenannte weiche Droge Cannabis sinnvoll sei, schrieb die Regierung.
300 bis 400 Franken Busse
Die Bussen werden unbedingt ausgesprochen und liegen meist im Rahmen von 300 bis 400 Franken, bei Wiederholungstätern und längerer Tatbegehung höher. Zwischen 2013 und 2017 wurden von der Landespolizei insgesamt 627 Verdächtige im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Ihrer Meinung nach wäre die Einführung eines Verfahrens mit Ordnungsbussen analog zu jenem in der Schweiz grundsätzlich möglich. Denn die Bestrafung des Konsums werde von keinem internationalen Betäubungsmittelübereinkommen verlangt.
Im Fürstentum ist der Besitz und Konsum von Cannabis und sämtlicher Cannabis-Produkte gemäss Betäubungsmittelgesetz dann verboten, wenn sie einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens einem Prozent aufweisen.