Ukraine-Krieg: Schweiz schickt erstmals Kriminelle zurück
Diese Woche werden drei straffällige Ukrainer von der Schweiz in ihre Heimat rückgeführt. Es ist die erste solche Aktion seit der Eskalation im Ukraine-Krieg.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei kriminelle Ukrainer mussten die Schweiz verlassen.
- Trotz Krieg werden sie über Polen in ihre Heimat zurückgeschafft.
- Ihnen droht der Wehrdienst – trotzdem ist die Rückführung laut SEM vertretbar.
Die Eskalation im Ukraine-Krieg ist bereits mehr als zweieinhalb Jahre her. Viele Menschen mussten deswegen ihr Land verlassen – auch die Schweiz hat zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen.
Drei Männer müssen nun jedoch den umgekehrten Weg gehen. Wie die «NZZ» berichtet, hat die Schweiz erstmals seit Februar 2022 kriminelle Ukrainer in ihre Heimat rückgeführt. Der Flug sei demnach am Mittwochmorgen in Zürich gestartet. Nach der Ankunft in Polen sollen die Straftäter über den Landweg in ihr Ursprungsland gebracht werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt dies gegenüber der Zeitung: «Es ist richtig, dass drei Personen mittels Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt wurden.» Diese Personen seien wegen Straftaten verurteilt und mit einem Landesverweis belegt worden.
Welche Taten die Ukrainer genau begangen haben, ist nicht bekannt. Gemäss der «NZZ» müssen es aber schwere Taten wie Raub, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung sein.
Kriminellen droht nun Einsatz im Ukraine-Krieg
Möglicherweise müssen die drei Ukrainer jetzt in den Militärdienst. Der Ukraine-Krieg dauert bekanntlich immer noch an. Laut dem SEM ist das kein Problem: «Bei verurteilten Straftätern mit Landesverweis muss die Zumutbarkeit der Rückkehr nicht geprüft werden.»
Einzig die Zulässigkeit müsse gegeben sein. Also den betroffenen Personen darf in ihrer Heimat keine Verfolgung oder Menschenrechtsverletzung drohen. «Ein möglicher Einzug in den Militärdienst ist in diesem Kontext kein Hindernis», so das SEM.
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Auch der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat trotz andauerndem Ukraine-Krieg Verständnis für die Massnahme: «Straftäter haben im Kanton Zürich und in der Schweiz nichts verloren. Sie müssen in ihre Heimatländer zurückkehren.» Der drohende Einzug in den Militärdienst sei selbstverschuldet, ist für den parteilosen Politiker klar.
Zu möglichen weiteren Ausschaffungen von Ukrainern kann das SEM derzeit nichts sagen. Denn der Vollzug der Wegweisung stehe in der Kompetenz der Kantone. Das Staatssekretariat leiste bei Bedarf lediglich Unterstützung.