Coronavirus: So sieht der Massnahmen-Flickenteppich der Kantone aus
Die Fallzahlen der Infektionen mit dem Coronavirus sind zuletzt stark angestiegen. Nau.ch zeigt eine Übersicht der kantonalen Schutzmassnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz kämpft mit steigenden Corona-Fallzahlen.
- Jeder Kanton hat eigene Schutzmassnahmen getroffen.
- Nau.ch zeigt im Überblick, wo welche Massnahmen gelten.
Die Corona-Fallzahlen steigen in der Schweiz rasant an. Mehrere Kantone haben neue Massnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ergriffen.
Bei diesem Flickenteppich noch die Übersicht zu behalten, ist schwierig. Deshalb listet Nau.ch die wichtigsten neuen Massnahmen in den einzelnen Kantonen auf.
Aargau
In Clubs und Bars sind maximal 100 Personen erlaubt. Eine Maskenpflicht ausserhalb des ÖVs hat der Kanton nicht eingeführt.
Appenzell Ausserrhoden
Am Freitag gab der Kanton Appenzell Ausserrhoden bekannt, dass ab Samstag an öffentlichen und privaten Anlässen mit mehr als 30 Personen eine Maskenpflicht gilt. Sie gilt ebenfalls für das Servicepersonal in der Gastronomie. Ausserdem erliessen die Behörden eine Pflicht zur Kontakterfassung.
Weiter darf - wie in anderen Kantonen - in Gastwirtschaftsbetrieben nur sitzend konsumiert werden. Das Tanzverbot betrifft nicht nur öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie öffentliche Veranstaltungen, sondern überdies Tanzschulen und Sportvereine.
Appenzell Innerrhoden
Ab dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen. In Gastrobetrieben ist das Konsumieren von Getränken und Essen nur noch sitzend an Tischen erlaubt.
Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einschliesslich Angeboten von Tanzschulen und Sportvereinen, sowie an öffentlichen Veranstaltungen ist zudem verboten. Ausnahmen bestehen hier für das professionelle Tanzen.
Basel-Land
Im Kanton Basel-Land dürfen sich in Gastrobetrieben maximal 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei privaten Veranstaltungen liegt die Obergrenze bei 300 Personen. Eine Maskenpflicht als solches gibt es nicht.
Basel-Stadt
Ab dem 19. Oktober gilt eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Zudem gilt in Gastronomiebetrieben eine Masken- und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht an Schulen, die bisher nur für die nachobligatorischen Schulen galt, wird auf die Volksschulen ausgeweitet.
Bern
Im Kanton Bern gilt eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen seit dem 12. Oktober. Davon betroffen sind also Bahnhöfe inklusive Perrons und Unterführungen, Bibliotheken, Läden, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos, Theater, Museen, Poststellen und Verwaltungsgebäude.
In Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen und Beizen darf die Maske nur abgelegt werden, wenn man an einem Tisch sitzt. Wie die Kantonsregierung am Freitag bekannt gab, wird die Anzahl von anwesenden Personen von bisher 300 neu auf 100 beschränkt. In Clubs und Tanzlokalen gilt keine Sitzpflicht.
Freiburg
Auch der Kanton Freiburg verschärft die Massnahmen: Die Maskenpflicht gilt nun an allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten. Mit eingeschlossen sind Bahnhöfe mitsamt Perrons und Unterführungen.
Genf
Auch der Kanton Genf hat auf seine explodierenden Corona-Fallzahlen reagiert. Ab dem 17. Oktober gilt ein Versammlungsverbot ab 15 Personen. Zudem muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden können. Veranstaltungen ab 100 Personen wie Hochzeiten sind sogar ganz verboten.
Die Maskenpflicht wird ebenfalls verschärft. Sie wird auf alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie Restaurants und Bars ausgeweitet.
Glarus
Der Kanton Glarus hat bis jetzt darauf verzichtet, die Massnahmen im Vergleich zum Covid-19-Gesetz zu verschärfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies im ähnlichen Rahmen wie die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Graubünden noch geschehen wird.
Denn: Die Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone haben sich am Donnerstag auf ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Covid-19 geeinigt. Dieses wollen sie ihren Regierungen vorschlagen und dann bis Mitte nächster Woche informieren.
Graubünden
Ab dem 17. Oktober gilt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Zudem gilt in Gastronomiebetrieben eine Sitzpflicht. Weiter müssen Personen ab 12 Jahren an allen Volksschulen Masken tragen. Abgenommen werden dürfen die Masken nur im Unterricht, falls der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann.
Jura
Der Jura führte am 6. Juli als erster Kanton eine Maskenpflicht für Läden ein. Seit dem 9. Oktober gilt diese auch in Bars und Restaurants sowie an Sport- und Kulturveranstaltungen. Zudem wurde die maximale Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen auf 100 Personen reduziert.
Luzern
Die Maskentragpflicht gilt ab morgen Samstag in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Zudem muss das Personal von Gastronomiebetrieben Masken tragen. Das Maskenobligatorium gilt auf Märkten sowie in Restaurants für das Personal.
In Gastrobetrieben dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen brauchen spezielle Schutzkonzepte wie Trennwände oder Maskenpflicht – oder es müssen Sektoren mit maximal 100 Personen geschaffen werden.
Neuenburg
Seit Ende August gilt im Kanton Neuenburg eine Maskentragpflicht in Läden. In Bars, Restaurants und Diskotheken dürfen sich nur noch maximal 100 Personen aufhalten.
Nidwalden
Maskentragpflicht für öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ab dem 19. Oktober. Bei kleineren Anlässen, in Läden sowie in Gastronomiebetrieben mit stehender Konsumation muss dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Obwalden
In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt ab dem 19. Oktober eine Maskentragpflicht. In Gastrobetrieben gilt ein Maskenobligatorium für das Personal.
Schaffhausen
Ab dem 16. Oktober gilt in Schaffhausen ebenfalls eine Maskenpflicht in Läden.
Schwyz
Seit heute Freitag gilt für Läden, Poststellen, Kinos und Kirchen eine eingeschränkte Maskenpflicht - Maske für den Fall, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem gilt eine eingeschränkte Maskenpflicht für Veranstaltungen ab 50 Personen sowie in Restaurants, Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen.
Solothurn
Für den Kanton Solothurn gilt die Maskenpflicht ab zwölf Jahren für alle Läden seit dem 3. September.
St. Gallen
Im Kanton St. Gallen gilt ab Samstag Maskenpflicht ab Gruppen von 30 Personen und Sitzpflicht bei der Konsumation in Clubs, Bars und Konzertlokalen. Das Gastropersonal muss generell Masken tragen. Die Kantonsregierung verbietet Tanzanlässe, mit Ausnahme von Fitnessstudios, Sportvereinen und Tanzschulen.
Tessin
Im Tessin gilt seit dem 10. Oktober eine Maskenpflicht in Läden. Neu gilt ab Montag in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskentragpflicht, neu auch für Kunden von Restaurants beim Betreten und Verlassen des Ges Lokals.
Clubs, Discos und Tanzlokale werden bis 30. Oktober geschlossen. Die Schliessung von Bars und anderen Nachtlokalen dehnte der Staatsrat am Freitag auf Erotikbetriebe aus. In Restaurants darf nur noch im Sitzen konsumiert werden und für das Personal sind Masken obligatorisch; Gesichtsvisiere aus Plexiglas dürfen nicht mehr benutzt werden.
Thurgau
Ab dem 23. Oktober gilt im Thurgau eine Maskentragpflicht für öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Bei kleineren Anlässen oder in Läden sowie in Gastronomiebetrieben mit stehender Konsumation muss eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Uri
Der Kanton Uri hat bis jetzt darauf verzichtet die Massnahmen im Vergleich zum Covid-19-Gesetz zu verschärfen.
Waadt
Seit rund einem Monat sind im Kanton Waadt alle Nachtklubs geschlossen und private Anlässe und Demos auf 100 Personen begrenzt, Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Räumen.
Wallis
Im Wallis gilt seit Ende August eine Maskenpflicht ab zwölf Jahren in Läden und auch in geschlossenen Bereichen von Bahnhöfen. Ab Sonntag wird sie ausgedehnt: In Bars und Restaurants gilt für das Personal Maskenpflicht.
Kunden müssen beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeiten sowie bei allen Bewegungen innerhalb und ausserhalb der Einrichtung Masken tragen. Der Konsum von Getränken und Mahlzeiten ist nur am Tisch oder an der Bar möglich.
Neu dürfen Restaurantbetreiber auch Elektroheizungen im Freien aufstellen, insbesondere auf Terrassen und in Zelten. Gaststätten müssen das Tracing jederzeit gewährleisten. Zudem müssen öffentliche Lokale spätestens um ein Uhr morgens schliessen.
Zürich
Seit Donnerstag gilt im Kanton Zürich in Gastronomiebetrieben und Bars, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich neu generell eine Maskentragpflicht. Diese gilt zudem bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen in Innenräumen, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In Läden müssen schon länger Masken getragen werden.
Zug
Eine Maskenpflicht gilt seit dem 10. Oktober für Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Läden und Einkaufszentren. Auch Mitarbeitende von Restaurants müssen neu eine Maske tragen. Bei Veranstaltungen von über 100 Personen müssen Masken getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.