Erleichterte Einbürgerung: Ständeratskommission will nichts ändern
Die Regeln für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation werden nicht angepasst. So lautet der Entscheid der Ständeratskommission.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei den Regeln für die erleichterte Einbürgerung gibt es keine Änderungen.
- Zu diesem Entscheid kommt die Staatspolitische Kommission des Ständerats.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will die Regeln für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation nicht anpassen. Nur vier Jahre nach Inkrafttreten von neuen Bestimmungen gelte es abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickle.
Die SPK-S beantragt deshalb dem Ständerat, einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat keine Folge zu leisten. Das teilte die SPK-S am Dienstag mit. Der Nationalrat nahm kürzlich die Initiative seiner Kommission an, so dass sich nun der Ständerat damit befassen muss.
Im Jahr 2017 hatte das Schweizer Volk an der Urne beschlossen, dass sich gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer leichter sollen einbürgern können. 2018 traten diese Änderungen in Kraft. Danach zeigte sich aber, dass die Zahl der Einbürgerungen dieser Personen nicht so stark zunahm wie erwartet.
«Ernüchternde Bilanz»
Im Februar 2022 teilte die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) mit, von rund 25'000 Personen, die sich hätten erleichtert einbürgern lassen können, seien bis Ende 2020 nur 1847 Schweizer Bürger geworden.
Das sei eine «ernüchternde Bilanz». Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sähen sich nach wie vor mit zu vielen Stolpersteinen und bürokratischen Hürden konfrontiert.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats reichte ihre parlamentarische Initiative Anfang 2022 ein. Sie verwies auf diese Zahlen. Werde nichts getan, dauere es mehr als dreissig Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei. Es brauche deshalb eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung.