Kinder im Keller gehalten: Zweiter Prozesstag an Zürcher Gericht
Ein Ex-Ehepaar, das seine Kinder während Jahren eingesperrt und misshandelt haben soll, steht heute Mittwoch für den zweiten Prozesstag in Zürich vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ex-Ehepaar soll seine Kinder jahrelang eingesperrt und missbraucht haben.
- Heute startet der zweite Prozesstag vor dem Bezirksgericht Zürich.
- Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von
Ein Ex-Ehepaar soll seine Kinder während Jahren eingesperrt und misshandelt haben. Heute Mittwoch steht nun der zweite Prozesstag vor dem Bezirksgericht Zürich an. Das Paar soll ihre Kinder einem regelrechten Folter- und Terrorregime ausgesetzt haben. Die Liste der Grausamkeiten, die dem Ex-Paar zur Last gelegt werden, ist lang.
Kinder im Dunkeln eingeschlossen
Sie sollen die zwei am stärksten geschädigten Kinder vier Jahre lang fast jede Nacht und mehrheitlich die ganzen Wochenenden eingeschlossen haben.
Zunächst geschah das im Kinderzimmer, später im ungeheizten Naturkeller - manchmal im Dunkeln ohne Licht. Laut Anklage durften Tochter und Sohn dabei nur selten auf die Toilette und mussten sich auf den Boden des Kinderzimmers oder des Kellers erleichtern.
Die Mutter zwang das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes aufzuessen, den Knaben seinen Kot. Zudem wird das Paar beschuldigt, den Kindern regelmässig die Nahrung verweigert zu haben, so dass beide völlig abgemagert waren.
Die Tortur endete vor einigen Jahren, als die Behörden die Kinder in ein Heim brachten. Sie waren körperlich, psychisch und geistig schwer gezeichnet. So konnten sie etwa keine zusammenhängenden Sätze sprechen. Als junge Erwachsene bezogen beide bereits mehrere Jahre eine IV-Rente.
Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert
Die Anklage lautet für Mutter und Vater auf mehrfache schwere Körperverletzung und mehrfache Freiheitsberaubung. Dem Vater wird zudem sexuelle Handlung mit Kindern, sexuelle Nötigung und Gefährdung des Lebens zu Last gelegt.
Der Vater soll eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren erhalten, die Mutter eine solche von 13. Die Aussagen der Kinder seien zurückhaltend, glaubhaft und untereinander stimmig, sagte die Staatsanwältin beim ersten Prozesstag.
Zudem gebe es belastende Aussagen von Lehrern, Nachbarn, Heimbetreuern und Sozialarbeiterinnen, belastende ärztliche Untersuchungen sowie Gefährdungsanzeigen bei den Behörden.
Die Kesb steht schlecht da
Diese vielen Gefährdungsmeldungen werfen ein schlechtes Licht auf die damals zuständige Vormundschaftsbehörde, den Vorläufer der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb). Gemäss dem Anwalt des geschädigten Knaben verhängte sie trotz all der Meldungen jahrelang keine einzige Kindesschutzmassnahme.
Der beschuldigte Vater schiebt die Schuld auf seine Ex-Frau. Er will von all dem, bis auf eine einmalige Ausnahme, nichts gewusst haben. Die Mutter wiederum beschuldigt ihren Ex-Mann, die Misshandlungen begangen zu haben. Sie habe zwar davon gewusst, sich aber nicht getraut, etwas dagegen zu tun, weil er sie eingeschüchtert habe.
Der Prozess wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Das Urteil wird am Donnerstag um 17.30 Uhr eröffnet.