Luzerner Freibad: Frau hängt gefesselt an Baum

Ein Pärchen übte im Luzerner Freibad Ufschötti in aller Öffentlichkeit Bondage-Praktiken aus – für die Beiden war es lediglich «Partner-Yoga».

Im Luzerner Freibad Uffschötti trugen sich am Wochenende bizarre Szenen zu. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Luzerner Freibad Ufschötti kam es am Wochenende zu bizarren Szenen.
  • Eine Frau hing mit einem Seil gefesselt an einem Baum.
  • Währenddessen berührte sie ein Mann – das Paar bezeichnete dies als «Partner-Yoga».
  • Die Polizei wurde alarmiert, sah jedoch keinen Grund zum Eingreifen.

Am Sonntagnachmittag wurden im Luzerner Freibad Ufschötti Badegäste Zeugen einer ungewöhnlichen Szene. Eine junge Frau war an einem Baum gefesselt und wurde von einem Mann sexuell berührt – ein Anblick, der bei vielen für Verwirrung sorgte. «20 Minuten» berichtet darüber.

Die Frau hing halb gefesselt an dem Baum. Sie konnte nur noch ihre Füsse bewegen. Der Mann hinter ihr berührte sie am Gesäss und küsste ihren Hals – alles unter den Augen der Öffentlichkeit. Die beiden bezeichneten ihre Aktivitäten als «Partner-Yoga», doch für die meisten handelte es sich eher um «Bondage»-Praktiken, die zur BDSM-Kultur gehört.

Familien irritiert durch öffentliche Darstellung

Eine Mutter aus Luzern äusserte sich besorgt über das Geschehen. Sie selbst war nicht vor Ort, erhielt jedoch Videos von ihrer 18-jährigen Tochter, die das Paar beim Ausüben ihres Getues filmte.

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Die Mutter zeigte sich verwundert und fragte gegenüber dem Portal: «Warum machen die das in aller Öffentlichkeit?» Sie gab zu bedenken, dass viele Familien mit kleinen Kindern ebenfalls Zeugen dieser Szenen wurden und diese möglicherweise noch mehr irritiert sein könnten.

Die Tochter berichtete, dass das Paar ihre Aktivitäten als «Partner-Yoga» bezeichnete und behauptete, die Öffentlichkeit sei einfach noch nicht daran gewöhnt.

Polizei: Keine strafbare Handlung

Nachdem ein älterer Herr die Polizei alarmiert hatte, kam es zu einem Einsatz. Nach einer kurzen Begutachtung der Situation stellten die Beamten fest, dass es sich bei der Praktik um keine strafbare Handlung handelte. Daraufhin gingen sie wieder.