Luzerner Lehrer sollen bei Bewerbung Strafregisterauszug mitbringen

Lehrpersonen in Luzern sollen regelmässig mittels Sonderprivatauszug durchleuchtet werden, verlangt eine SVP-Motion. Die Regierung ist von der Idee angetan.

Die SVP fordert in Luzern in eine Motion, dass Lehrpersonen regelmässig einen Strafregister- und Sonderprivatauszug vorlegen müssen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SVP will, dass Luzerner Lehrpersonen zukünftig besser durchleuchtet werden.
  • Es soll regelmässig ein Sonderprivatauszug verlangt werden.
  • Die Regierung stimmt der Motion in grossen Teilen zu.

Luzerner Lehrpersonen sollen zukünftig besser durchleuchtet werden. Dies fordert die SVP in einer Motion im Oktober letzten Jahres. Gemäss dieser soll schulisches Personal regelmässig einen Sonderprivatauszug vorlegen müssen.

Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft, ob die betroffene Person ein Verbot für die Arbeit mit minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen erhalten hat.

Bisher muss dieser nur zwingend bei Betreuungspersonen verlangt werden. Bei Lehrpersonen muss er eingereicht werden, wenn häufige Stellenwechsel oder Lücken im Lebenslauf auffallen.

Umfrage

Musstest du schon einmal einen Strafregisterauszug bestellen?

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Ja, aber nicht für die Arbeit.
11%
Nein.
33%

«Um unsere Kinder zu schützen, darf nichts unterlassen werden», schreibt Kantonsrätin Barbara Lang (SVP) in der Motion. Zurzeit würden aufgrund des Fachkräftemangels Personen aus verschiedensten Gebieten in Lehrer- und Betreuungsberufe einsteigen.

Deshalb sei es besonders wichtig, alle derzeitigen Angestellten zu überprüfen und dies in den kommenden Jahren regelmässig zu wiederholen.

Eine einmalige Überprüfung sollte genügen

Die Luzerner Regierung ist der Motion positiv gestimmt, so SRF nun. Allerdings würde ein einmaliges Einreichen von Strafregister- und Sonderprivatauszug genügen. Dies soll für das Personal aller schulischen Einrichtungen bei der Erstanstellung im Kanton Luzern obligatorisch werden.

Denn die Staatsanwaltschaft informiert das Bildungs- und Kulturdepartement ohnehin, wenn gegen eine Lehrperson ein Strafverfahren am Laufen ist. Dieses wiederum prüft den Fall, informiert die betroffene Schule und kann bei Bedarf ein Unterrichtsverbot im Kanton Luzern ausstellen.

Wie stark die Lehrpersonen überprüft werden, wird nun der Kantonsrat bestimmen.