Gegen einen Zürcher Lehrer läuft ein Verfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts. Nun ist der Verdächtige aber aus der U-Haft entlassen worden.
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An einer Zürcher Schule ist es zu «grenzüberschreitendem Verhalten» eines Lehrers gekommen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen einen Zürcher Lehrer läuft ein Verfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts.
  • Er kam in U-Haft – aber ist nun wieder auf freiem Fuss.
  • Die Oberstaatsanwaltschaft erklärt, wieso er entlassen wurde.
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Ein Zürcher Lehrer wurde Ende Juni verhaftet – gegen ihn wurde ein Verfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts eröffnet.

Grund dafür waren Hinweise auf «grenzüberschreitendes Verhalten». Dieses habe sich während des Unterrichts in der vierten Klasse ereignet. Um ein schweres Sexualdelikt soll es sich nicht handeln. Allerdings seien die Vorwürfe schwer genug, um sie anzuzeigen.

Nach über fünf Wochen in Untersuchungshaft ist der Lehrer nun wieder auf freiem Fuss. Dies bestätigt der Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Erich Wenzinger, gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

«Verdunkelungsgefahr» besteht nicht mehr

Das Verfahren gegen den Mann läuft jedoch weiter. Es besteht der Verdacht auf Delikte gegen die sexuelle Integrität. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die U-Haft habe es wegen einer sogenannten Verdunkelungsgefahr gegeben. Das heisst: Die Behörden befürchteten, dass der Lehrer Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könnte. Jetzt ist diese Gefahr laut Wenzinger nicht mehr vorhanden.

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Der Zürcher Lehrer darf wegen der schweren Vorwürfe nicht mehr unterrichten. (Symbolbild) - keystone

Für den beschuldigten Lehrer, der teilweise geständig ist, haben die Vorwürfe in jedem Fall Folgen.

Denn die betroffene Schule hat den Lehrer entlassen. Vera Lang von der zuständigen Kreisschulbehörde sagt, er habe während vier Jahren dort unterrichtet.

Laut Myriam Ziegler, Leiterin des Volksschulamts, darf der Lehrer vorerst nicht in den Beruf zurückkehren. Sie erklärt: «Eine Lehrperson, die eines Sexualdelikts beschuldigt wird, kann im Kanton Zürich keine neue Stelle antreten, solange das Strafverfahren läuft.»

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