Finanzen optimieren: So ziehen Sie Spenden von den Steuern ab

Redaktion
Redaktion

Bern,

Gut für die Mitmenschen und die persönlichen Finanzen: Wer Geld spendet, kann dies von den Steuern abziehen. Das gilt es dabei zu beachten.

Finanzen
Eine Frau füllt ihre Steuererklärung aus. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Spenden von den Steuern abgezogen werden können, ist gesetzlich geregelt.
  • Wichtig ist, alle Spendenbescheinigungen aufzubewahren.
  • Spenden in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Einkommens können geltend gemacht werden.
  • Für Unternehmen gilt: 20 Prozent des Gewinns.
  • Auch Sachspenden können unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abgezogen werden.

Anderen Menschen helfen – zum Beispiel mit Spenden – ist für viele Schweizer eine Selbstverständlichkeit. Zwei Drittel aller Schweizer Haushalte spenden sogar regelmässig. Wer spendet, gibt der Gesellschaft etwas zurück.

Dem Spender bleibt aber nicht nur das gute Gefühl. Er wird dafür gleich doppelt belohnt. Der Staat anerkennt seine Wohltätigkeit und tut etwas für die eigenen Finanzen. Wer mit seinem finanziellen Überschuss andere unterstützt, kann diesen Betrag von den Steuern abziehen.

Spenden sind gesetzlich geregelt

Doch nicht jede Spende kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Gesetz legt genau fest, was erlaubt ist, und was nicht. Grundsätzlich gibt es in der Schweiz drei Arten von Spenden, die als solche anerkannt werden.

Spenden Kirche
Spenden an die Landeskirche und Kirchgemeinden können auch von den Steuern abgezogen werden. - Keystone

Darunter fallen einerseits Spenden an Gemeinde, Kanton oder Staat, weiter auch Zuwendungen an Landeskirche, Kirchgemeinden und jüdische Gemeinden. Die dritte Art sind Gaben an Organisationen, die aufgrund ihres öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecks selbst keine Steuern bezahlen. Nicht als Spende gelten Mitgliederbeiträge für Vereine und Institutionen, da das Mitglied dafür einen Gegenwert – die Mitgliedschaft – erhält.

Immer eine Spendenbescheinigung verlangen

Doch wie weiss ein Spender, ob die Organisation, die er unterstützen möchte, steuerbefreit ist oder nicht? Die Kantone führen ein Verzeichnis, das alle die von den Steuern befreiten Organisationen und Institutionen auflistet. So kann der Spender nachschauen, ob er seine Spende in der eigenen Steuererklärung abziehen kann.

Spenden Spendenbescheinigung
Wer seine Steuererklärung clever ausfüllt, kann seine persönlichen Finanzen verbessern - Pexels

Wichtig ist, die Spendenbescheinigung für jede in der Steuererklärung aufgelistete Spende gut aufzubewahren. Sie ist die Quittung und gibt Auskunft über die Art und die Höhe der geleisteten Zuwendung. Die Steuerverwaltung kann bei Bedarf Einblick in genau diese Belege verlangen.

Wie viel kann ich maximal abziehen?

Die Höhe der Spenden, die man in der Steuererklärung abziehen kann, ist ebenfalls festgelegt. Wer spendet, kann dabei Beträge von maximal 20 Prozent des Reineinkommens abziehen. Ein Spender mit einem Reineinkommen von 100'000 Franken, kann also Spenden in der Höhe von maximal 20'000 Franken geltend machen.

Wichtig für die Finanzen einer Firma: Derselbe Prozentsatz gilt für Unternehmen. Auch sie können Spenden in der Steuererklärung deklarieren. Dabei dürfen die angegebenen Spenden 20 Prozent des Gewinns nicht übersteigen.

Sachspenden richtig deklarieren und Finanzen verbessern

Spender können nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachspenden in der Steuererklärung deklarieren. Allerdings nur, wenn die Sachen einen Marktwert haben. Alte Kleidung für die Kleiderspende anerkennt der Gesetzgeber daher nicht.

Spenden Sachspenden Fahrrad
Spenden nicht nur in finanzieller Form: Auch Sachspenden können mit dem Marktwert in der Steuererklärung deklariert werden. - Pexels

Anders ist es, wenn beispielsweise ein Fahrradgeschäft einer gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisation Fahrräder spendet. Diese Fahrräder können zum Marktwert in der Steuererklärung als Spende aufgeführt werden. So kann das Unternehmen durch Spenden die eigenen Finanzen verbessern.

Kommentare

Weiterlesen

Steuerspezialist Markus Stoll
2 Interaktionen

Mehr Finanzen

Edelstein
4 Interaktionen
Finanzen
9 Interaktionen
Finanzen
14 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

Bundesrätin Karin Keller-Sutter
14 Interaktionen
Kinder alle am Handy
2 Interaktionen