Marsens FR: Fussgänger auf A12 von Auto erfasst

In Marsens FR kommt es am Donnerstagabend auf der Autobahn A12 zu einem tödlichen Unfall. Ein Fussgänger wird von einem Auto erfasst.

Die Kantonspolizei Freiburg musste am Donnerstagabend zu einem tödlichen Unfall ausrücken. (Symbolbild) - Kantonspolizei Freiburg

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Autobahn A12 bei Marsens FR kam es am Donnerstag zu einem Unfall.
  • Ein Fussgänger wurde von einem Auto erfasst.
  • Der Mann kam dabei ums Leben.

Am Donnerstagabend starb in Marsens FR ein Fussgänger. Er war auf der Autobahn A12 von einem Fahrzeug erfasst worden. Für den Einsatz wurde der Verkehr zwischen Rossens und Bulle während eines Teils der Nacht vollständig unterbrochen. Eine Untersuchung wurde eingeleitet, wie die Kantonspolizei Freiburg mitteilt.

Kurz nach 19 Uhr wurde die Einsatz- und Alarmzentrale der Kantonspolizei Freiburg darüber informiert, dass eine Person auf der Autobahn A12, zwischen Rossens und Bulle, in der Gemeinde Marsens, von einem Fahrzeug erfasst worden war.

Mehrere Polizeipatrouillen, der mobile Dienst für Notfallmedizin und Reanimation (SMUR) und die Sanitäter der ASF konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Fussgänger soll sich auf Fahrspuren befunden haben

Nach ersten Erkenntnissen befand sich ein Fussgänger auf den Fahrspuren der Autobahn, als er von einem Fahrzeug, das von Freiburg in Richtung Vevey unterwegs war, erfasst wurde. Bei dem Opfer handelt es sich wahrscheinlich um einen 24-jährigen Mann.

Die formellen Identifizierungsmassnahmen sind jedoch noch im Gange, ebenso wie die Ermittlungen, um die genauen Umstände des Unfalls festzustellen.

Abschnitt zeitweise komplett gesperrt

Für den Einsatz wurde die Autobahn A12 auf dem betroffenen Abschnitt bis ca. 1 Uhr morgens komplett für den Verkehr gesperrt. Zur Unterstützung wurden auch die Feuerwehr des Stützpunkts Bulle und Strassenunterhaltsdienstes (SIERA) mobilisiert.

Das Mobile Team für psychosoziale Notfälle (Careteam) wurde zur Unterstützung der beteiligten Personen angefordert. Der Verstorbene wurde von den Mitarbeitern des diensthabenden Bestattungsunternehmens in Obhut genommen. Das Unfallfahrzeug wurde von einem Abschleppwagen zum Abschlepphof gebracht.