Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zum Abbau der Corona-Schulden

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Bern,

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten zur Beseitigung der «Corona-Schulden» vor. Die Amortisierung dieser Schulden dauert mit beiden Varianten mehrere Jahre.

Bundeshaus
Das Licht- und Tonspektakel am Bundeshaus steht diesen Herbst unter dem Motto «Volare» und verspricht den Besuchern eine Reise ins Vogelparadies der Schweiz. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Corona-Pandemie sorgte für einen hohen Schuldenberg.
  • Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor für den Abbau.
  • Dadurch wurde das Finanzhaushaltsgesetz angepasst und vorgestellt.

Zum Abbau der Corona-Schulden soll das Finanzhaushaltsgesetz angepasst werden. Das kommt bei Parteien, Kantonen und Verbänden grundsätzlich gut an. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie die Schulden abgebaut werden sollen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Resultate der Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zur Kenntnis genommen, wie er mitteilte.

Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich begrüsst werde. Es werde anerkannt, dass das krisenbedingt ausserordentlich hohe Defizit nicht mit üblichen Instrumenten abgetragen werden könne, ohne den Handlungsspielraum des Bundes unverhältnismässig einzuschränken, heisst es im Bericht. Dass die Vorlage ohne Sparprogramme und Steuererhöhungen auskomme, um den Aufschwung nach der Krise nicht zu gefährden, werde ebenfalls unterstützt.

Alters- und Hinterlassenenversicherung
Tätigkeiten des Bundes zum Thema AHV, IV und EO sollen von einer öffentlich-rechtlichen Bundesstelle beaufsichtigt werden. - Keystone

Bundesrat schlägt zwei Varianten zum Schuldenabbau vor

Darüber, wie die Schulden aber abgebaut werden soll, scheiden sich die Geister. Im geltenden Recht muss ein Fehlbetrag des Amortisationskontos mit budgetierten strukturellen Finanzierungsüberschüssen ausgeglichen werden. Der Fehlbetrag des Amortisationskontos wird gemäss Bericht für Ende 2022 auf rund 25 Milliarden Franken geschätzt. Die nun vorgeschlagenen Änderungen des Finanzhaushaltgesetz (FHG) betreffen die Verwendung von zukünftigen und vergangenen Finanzierungsüberschüssen sowie die Erstreckung der Frist für den Abbau des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto.

Der Bundesrat schlägt nun zwei Varianten vor. Variante eins sieht vor, dafür die gesamten strukturellen Finanzierungsüberschüsse gemäss Rechnungsabschluss zu verwenden. Dieser beinhaltet neben dem budgetierten strukturellen Überschuss auch die Budgetabweichungen bei den Ausgaben und Einnahmen, welche gemäss heutigem Recht dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden.

Für diese Variante sprachen sich in der Vernehmlassung namentlich die SVP, der Arbeitgeberverband und Economiesuisse aus. Zudem unterstützen acht Kantone diese Variante.

Amortisierung der Schulden dauert bei beiden Varianten mehrere Jahre

Bei Variante zwei soll vorgängig die Hälfte des coronabedingten Fehlbetrags mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre «verrechnet» werden. Die vergangenen strukturellen Finanzierungsüberschüsse sind auf dem Ausgleichskonto festgehalten, das um den entsprechenden Betrag reduziert würde. Diese Variante wird namentlich von der FDP, der Mitte, 18 Kantonen und mehreren Verbänden unterstützt.

Bundesrat
Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone

Mit beiden Varianten kann der Fehlbetrag gemäss Bericht voraussichtlich um rund 2,3 Milliarden Franken pro Jahr reduziert werden. In Variante eins wäre der Fehlbetrag in rund elf Jahren ausgeglichen. Bei Variante zwei halbiert sich die Amortisationsfrist dank der vorgängigen Verrechnung der Hälfte des Fehlbetrags auf rund sechs Jahre. Die Voraussetzung bei beiden Varianten sei eine regelmässige Zusatzausschüttung der SNB von 1,3 Milliarden Franken sowie Budgetunterschreitungen von durchschnittlich 1 Milliarde Franken pro Jahr.

SP, Grüne und GLP wollen ganz auf den Schuldenabbau verzichten

Dagegen wehrt sich aber das linke politische Spektrum. Die Gewinnausschüttungen der SNB sollen aus dieser Sicht etwa der AHV zugewiesen, in einen neuen Klima- und Artenschutzfonds eingelegt oder für Klimaschutz und Biodiversität eingesetzt werden sollen.

SP, Grüne und GLP wollen zudem ganz auf den Schuldenabbau verzichten und den gesamten Fehlbetrag mit dem positiven Stand des Ausgleichkontos verrechnen. Auch der Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse liegen auf dieser Linie.

Gesetzestechnisch soll für beide offiziellen Varianten temporär ein neuer Artikel ins FHG eingefügt werden, der auch die Erstreckung der Amortisationsfrist beinhaltet.

In beiden Varianten soll die Frist für den Ausgleich des Fehlbetrags des Amortisationskontos auf drei Legislaturperioden verlängert werden (2023 bis 2035).

Um genügend zeitliche Flexibilität zu haben, soll der Bundesrat zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die Amortisationsfrist im Fall von besonderen Entwicklungen um eine weitere Legislaturperiode zu erstrecken.

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