Corona-Tests: Natalie Rickli kritisiert Alain Berset

Wegen dem Contact Tracing wird in der Schweiz noch mehr auf Coronavirus getestet. Nicht in allen Fällen zahlt aber die Krankenkasse.

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zh.ch - Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, äussert Kritik an den Kosten für die Tests auf Coronavirus, während der Medienkonferenz von heute 30.4. mit Gesundheitsminister Alain Berset.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Lockerungen und dem Contact Tracing soll es mehr Coronavirus-Tests geben.
  • Die Kosten werden aber nicht in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.
  • Bei leichten Fällen zahlen die Kantone – sehr zum Ärger derselben.

«Das muss der Bund korrigieren», fordert die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). Sie stört sich daran, dass bei den Tests auf Coronavirus eine Zweiklassengesellschaft gilt. Das Bundesamt für Gesundheit unterscheidet nach schweren Fällen und solchen, die lediglich überwacht werden.

Bundesrat Alain Berset, links, und Regierungsrätin Natalie Rickli verfolgen das Konzert von Opernsängerin Stefanie C. Braun für die Bewohner des Alterszentrums Trotte, aufgenommen am Donnerstag, 30. April 2020 in Zürich. - Keystone

Je nachdem übernimmt die Kosten der Kanton – in Zürich also Regierungsrätin Ricklis Direktion. «Darüber werden wir noch einmal reden müssen», mahnt Rickli heute beim Besuch von Bundesrat Alain Berset in Zürich

Corona-Test ist nicht gleich Corona-Test

Die Frage nach der Kostenübernahme wird deshalb aktuell, weil die Testerei im Zuge der Lockerungsmassnahmen ausgeweitet wird. Neu werden wieder alle Personen mit Symptomen getestet. Dies dient dem Contact Tracing, der Überwachung und Isolierung möglichst aller Neuansteckungen.

Diese Tests sollen aber diejenigen bezahlen, die auch das Contact Tracing durchführen, findet der Bund: Nämlich die Kantone. Lediglich Tests bei Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Risiko gehen zu Lasten der Krankenkasse. Denn bei solchen Patienten läuft der Vorgang unter «diagnostischer Test» im Rahmen einer Behandlung. Nicht unter dem Titel staatlicher Überwachung von Vektoren des Coronavirus.

BAG befiehlt – Kanton zahlt?

«Diese Abgrenzung schafft Unklarheiten im Einzelfall und bläht bloss die Bürokratie auf», findet Gesundheitsexperte Felix Schneuwly von Comparis. Kommt dazu: «Dies sind die BAG-Testkriterien», reklamiert Natalie Rickli. Wenn das Bundesamt für Gesundheit befiehlt, wer getestet werden muss, dient dies ja wohl der Gesundheit. Also doch ein Fall für die Krankenkasse?

Screenshot (Ausschnitt) aus der Tracing-App DP-3T, die von der ETH Zürich und der EPFL Lausanne gemeinsam entwickelt wird und vom Bund eingesetzt werden soll. - DP-3T/github.com

Die Anordnung des BAG schafft die ironische Situation, dass gesundheitlich stärker vom Coronavirus getroffene auch noch draufzahlen werden. Die Gebühren bei den «leichten» Fällen werden vom Kanton übernommen. Bei den schweren Fällen zahlt zwar die Krankenkasse – aber erst, wenn die Franchise, der Selbstbehalt, schon ausgeschöpft ist.

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zh.ch - Bundesrat Alain Berset nimmt bei seinem Besuch in Zürich Stellung zur Kritik von Regierungsrätin Natalie Rickli.

Bei seinem Besuch heute in Zürich nahm Bundesrat Alain Berset die Kritik lediglich zur Kenntnis. Es gehe aktuell darum, die Krise zu bewältigen. Es werde eine Zeit geben, wenn man auch über die genaue finanzielle Abwicklung reden können werde.

Geht es beim Coronavirus-Test «nur» um 100 Franken?

Das BAG geht bei den Kosten für den Coronavirus-Test von rund 100 Franken aus. Das klingt nach einem zumutbaren Betrag. Auch bei 10'000 Tests hiesse das für einen Kanton «nur» eine Million Franken an Kosten. Nur: In einer Fussnote zu einem bereits letzte Woche veröffentlichten Faktenblatt bürdet das BAG den Kantonen noch weitere Kosten auf.

Eine Pflegefachfrau bereitet einen nasalen Abstrich vor bei einem Patienten mit Verdacht auf Coronavirus vor. - Keystone

Auch die zum Test «dazugehörenden ärztlichen Leistungen» seien durch den Kanton zu übernehmen. Also all die berühmt-berüchtigten, in Fünf-Minuten-Abschnitten verrechneten Gespräche mit dem Patienten, Aktenstudium oder notwendige Zusatzabklärungen und -behandlungen. Und wohl auch noch fünf Minuten für die Übermittlung des Testresultats ans BAG.

In keiner Fussnote definiert ist hingegen, wie die Abgrenzung zu den «schweren Symptomen» verläuft. All die aktuell zuhause gebliebenen, kinderbetreuenden, fünf Mal am Tag den Hund – im Regen – ausführenden Kurzarbeitenden. Haben die nicht «akute Atemwegserkrankung wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit» und bestimmt sehr, sehr schwere «Muskelschmerzen»?

Die Punkte 2 und 5 der Erläuterungen des BAG zu den ausgeweiteten Tests auf Coronavirus. - admin.ch / Keystone