Nationalität der Versicherten wird statistisch nicht erhoben

Krankenkassen in der Schweiz dürfen nicht auf die Nationalität ihrer Versicherten zugreifen.

Aus Sicht der Befürworter im Nationalrat hätte die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen können. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Nationalität ausländischer Versicherter soll den Krankenkassen nicht zugänglich gemacht werden. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden. Bereits im Februar hatten die beiden Räte beschlossen, Ausländer in den Risikoausgleich in der Krankenversicherung einzubeziehen.

Der Nationalrat stimmte dem Verzicht auf die Erhebung der Nationalität der Versicherten auf Empfehlung der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 126 zu 24 Stimmen zu. Ursprünglich wollte die grosse Kammer die Nationalität der Versicherten bei der Gewährung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie bei Prämienverbilligungen erheben. Der Ständerat lehnte dies ab.

Aus Sicht der Befürworter im Nationalrat hätte die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen können. «Wie sollen wir gezielte Massnahmen ergreifen, wenn wir keine statistische Grundlage haben?», sagte etwa Thomas de Courten (SVP/BL).

Revision des Bundesgesetzes über Krankenversicherung

Es bringe nichts, die Nationalität zu kennen, hielt Barbara Gysi (SP/SG) dagegen. Es sei relevanter, den Beruf oder das Geschlecht zu kennen, wenn es um die Auswirkungen auf die Gesundheit gehe. Auch wenn der Rat in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit folgte, ging die Vorlage zurück an den Ständerat.

Der Nationalrat hatte stillschweigend eine redaktionelle Präzisierung hinzugefügt. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) will der Bundesrat die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken, indem im Ausland wohnende, in der Schweiz Versicherte, in den Risikoausgleich aufgenommen werden.

Die Gesetzesrevision sieht zudem einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können.