Nationalrat gegen Anhörungsrecht für Jugendliche in Kommissionen
Jugendliche können die Forderungen der Jugendsession auch künftig nicht in den zuständigen Parlamentskommissionen präsentieren. Der Nationalrat hat eine Motion abgelehnt, die ein solches Vorstellungsrecht forderte.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit 98 zu 67 Stimmen bei sieben Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihres Büros.
Damit ist der Vorstoss vom Tisch.
Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) wollte die Kommissionen verpflichten, das sogenannte Forum der Jugendsession und der Kinderkonferenz zu Anträgen und Petitionen anzuhören. Dem Forum der Jugendsession gehören Jugendliche an, die den Anlass vorbereiten und die verabschiedeten Forderungen danach gegenüber dem Parlament vertreten.
Bisher hätten die Räte nur wenige Forderungen aufgenommen, begründete Prelicz-Huber den Vorstoss. Man müsse deshalb über eine Stärkung des Einbezugs der Jugendlichen und Kinder nachdenken. Ihr Anliegen entspreche auch der Uno-Kinderrechtskonvention, sagte die Motionärin in der Debatte. Und schliesslich gehe es höchstens um eine Diskussion pro Jahr und Kommission.
Die Mehrheit des Büros wollte den Kommissionen dagegen nicht vorschreiben, wen sie anhören. Es bestehe die Gefahr einer Bevorzugung gegenüber anderen Organisationen, sagte Kommissionssprecherin Edith-Graf-Litscher (SP/TG). Zudem existiere nach geltendem Recht ein derartiger Anspruch, angehört zu werden, nur gerade für Kantone im Zusammenhang mit deren Standesinitiativen.
Eine Minderheit des Büros beantragte die Annahme des Vorstosses. Junge Menschen stimmten häufig selektiv statt regelmässig ab, sagte Aline Trede (Grüne/BE). Es brauche eine Stärkung der Partizipation im jungen Alter, um daran etwas zu ändern.