Zoff um Wolf: Jagdgesetz spaltet Umweltverbände
Mit dem erneut revidierten Jagdgesetz kommt der Wolf stärker unter Druck. Kleine Tierschutzverbände ergreifen das Referendum dagegen – auch ohne die «Grossen».
Das Wichtigste in Kürze
- Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament die Revision des Jagdgesetzes angenommen.
- Tierschützer ergreifen das Referendum – auch ohne die Unterstützung der «Grossen».
- Die kleinen Tierschutzverbände wittern politisches Kalkül: Der Wolf sei das «Bauernopfer».
Im Dezember 2022 hat sich das Parlament für eine präventive Kontrolle der heimischen Wolfsbestände ausgesprochen. Unter der neuen Gesetzeslage dürfen die Raubtiere in Zukunft von September bis Dezember geschossen werden, um Schäden und Gefährdungen vorzubeugen. Zwei Jahre zuvor hat das Stimmvolk eine Verschärfung des Jagdgesetzes knapp abgelehnt.
Der Entscheid aus Bundesbern sorgte in Tierschützer-Kreisen für reichlich Kritik: Zahlreiche Umweltverbände bedauerten den Entscheid des Parlaments. Der Wolf sei ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und müsse als solcher entsprechend geschützt werden.
Die grossen Tierschutzverbände steigen aus
Scheinbar beschränkt sich der vermeintliche Widerstand gegen das revidierte Jagdgesetz für viele dieser Akteure jedoch auf ein blosses Lippenbekenntnis: Die Umweltverbände «Gruppe Wolf», «Pro Natura», «WWF» und «BirdLife» werden auf ein Referendum gegen das revidierte Gesetz verzichten. Dies ist einer gemeinsamen Medienmitteilung der Verbände zu entnehmen.
Einerseits vertreten die Tierschützer die Meinung, dass es sich beim neuen Jagdgesetz nicht um eine «fachlich überzeugende» Revision handle. Andererseits sind sie überzeugt, dass eine «Koexistenz mit dem Wolf» auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzes gelingen könne: «Entscheidend ist die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährdet und den Herdenschutz weiter stärkt.»
David Gerke, Geschäftsführer der «Gruppe Wolf», betont gegenüber Nau.ch: «Wir verstehen den Unmut über die Revision des Jagdgesetzes.» Gerke ist überzeugt, dass die Ablehnung der letzten Revision dazu geführt hat, dass das Parlament mehrere wichtige Punkte korrigiert hat.
So bleibe die Kompetenz des Bundes über die Regulierung der Wolfsbestände erhalten. Ferner sei auch die Gefahr gebannt, dass andere geschützte Wildtiere reguliert werden. Aus diesen Gründen erachte die «Gruppe Wolf» ein erneutes Referendum als «nicht notwendig.»
Kleine Tierschutzverbände ergreifen das Referendum – für den Wolf
Dennoch teilen längst nicht alle Tierschützer diesen Optimismus: Eine Gruppe von Tierschützern um Roberto Babst kann die Entscheidung der «grossen Tierschutzverbände» nicht nachvollziehen. Sie stehe in direktem Widerspruch zu vergangenen Aussagen der Tierschutzverbände. Für Babst und seine Weggefährten steht deshalb fest: Man wird den Kampf gegen die Gesetzesrevision intensiv weiterführen.
Die «Wolfs-Hirten» sind überrascht: Noch vor zwei Jahren hatten sich auch die «Grossen» an vorderster Front erfolgreich gegen das «missratene» Jagdgesetz zur Wehr gesetzt. Die Tierschützer sprechen von einer «paradoxen Haltung» – die «Grossen» hätten im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen «politische (Mes-)alliancen» geschlossen. Der Wolf müsse nun als sprichwörtliches «Bauernopfer» über die Klinge springen.
«David gegen Goliath»
Aus diesen Gründen müsse das Referendumskomitee jetzt als «David» gegen den «Goliath der Bauernlobby» in den Kampf ziehen. Auch ohne die Unterstützung vonseiten der grossen Tierschutzverbände. Das Referendum wird unter anderen von den Vereinen «Wildtierschutz Schweiz» und der Gruppe «Wolfs-Hirten» getragen.
Die Tierfreunde sind überzeugt: «Der Wolf braucht als wichtiger Player eines funktionierenden Ökosystems unseren Schutz! Das neue Jagdgesetz lässt deren unsinnige, masslose und unkontrollierbare Tötung zu.»
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Für das Referendumskomitee steht fest: Unter dem neuen Jagdgesetz profitierten nur die Bauern und Jäger – der Wolf bleibe jedoch auf der Strecke. Die 100-tägige Referendumsfrist läuft noch bis Ende März 2023.