EU startet Beschlussverfahren für neue Russland-Sanktionen
Die EU hat das Beschlussverfahren für die geplanten Sanktionen wegen der Inhaftierung des russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny eingeleitet.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Strafmassnahmen gegen russische Verantwortliche treten damit höchstwahrscheinlich an diesem Dienstag in Kraft, wie Diplomaten der Nachrichtenagentur DPA bestätigten.
Da es zuletzt Konsens für das Vorgehen gegeben habe, sei das am Montagvormittag eingeleitete schriftliche Verfahren nur noch eine Formalie, hiess es.
Als mögliche Betroffene der neuen Sanktionen gelten der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und Ermittlungskomitee-Chef Alexander Bastrykin. Zudem werden auch der Chef des Gefängnisdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie der Leiter der Nationalgarde, Viktor Solotow, genannt.
Zur Verhängung der Strafmassnahmen soll erstmals ein neues, im vergangenen Jahr geschaffenes EU-Sanktionsinstrument genutzt werden. Dieses ermöglicht es, in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem würden unter anderem EU-Einreiseverbote verhängt.
Der Kremlkritiker Nawalny war Anfang Februar in Moskau verurteilt worden, weil er aus Sicht der russischen Justiz mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 wegen Betrugs und Veruntreuung von Geldern verstossen hatte.
Die EU hält dies für unzulässig, weil Nawalny sich nach einem Nervengift-Anschlag auf ihn mehrere Monate in Deutschland behandeln lassen musste. Sie vermutet, dass der Oppositionspolitiker politisch kalt gestellt werden soll.
Wegen des Anschlags auf Nawalny am 20. August 2020 hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmassliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt. In Brüssel wird davon ausgegangen, dass staatliche Stellen in Russland hinter dem Attentat stehen.