Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz weitere Niederlage im Oberhaus
Zehn Tage vor dem planmässigen Brexit-Termin hat der britische Premier Boris Johnson im Oberhaus eine weitere Niederlage erlitten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mitglieder des House of Lords stimmten für eine Änderung am Brexit-Gesetz.
- Damit sollten unbegleitete Flüchtlingskinder zu Verwandten nach Grossbritannien ziehen.
Zehn Tage vor dem planmässigen Brexit-Termin hat Premierminister Boris Johnson im Oberhaus eine weitere Niederlage erlitten. Mit grosser Mehrheit stimmten die Mitglieder des House of Lords am Dienstag für eine Änderung am Brexit-Gesetz. Dabei geht es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder, zu ihren Verwandten in Grossbritannien zu ziehen.
Die Änderung würde die Regierung nach dem Brexit zu weiteren Verhandlungen mit der EU über die Rechte unbegleiteter Kinder verpflichten. Initiator der Änderung war Lord Alf Dubs, der selbst als Kind vor den Nazis nach Grossbritannien geflüchtet war. Er warf Johnson und seiner Regierung vor, ihr Engagement für das Recht auf Familienzusammenführung aufzuweichen.
«Ich weiss ja nicht, ob es sich um völlige Inkompetenz handelt oder um Bosheit. Doch damit senden sie das Signal, dass sie keine Kinderflüchtlinge mögen.» Das sagte Dubs vor dem Votum der Nachrichtenagentur AFP.
Änderungen gehen an das Unterhaus zurück
Das Unterhaus hatte bereits am 9. Januar abschliessend für das Brexit-Gesetz gestimmt, doch muss es noch vom nicht-gewählten Oberhaus verabschiedet werden. Die dort beschlossene Änderung geht nun ebenso wie drei weitere Anpassungen am Mittwoch an das Unterhaus zurück. Dort dürften sie allesamt mit der Stimmenmehrheit von Johnsons Konservativer Partei wieder gekippt werden.
Im Namen der Regierung verteidigte Freifrau Susan Williams am Dienstag Londons Engagement für den Schutz gefährdeter Kinder. Sie wies darauf hin, dass seit 2010 mehr als 41'000 Kinder Schutz in Grossbritannien gefunden hätten.
Dabei habe sich London zumeist an die internationale Flüchtlingskonvention gehalten und nicht an EU-Richtlinien. Doch sehe sich die Regierung weiterhin verpflichtet, eine gemeinsame Übereinkunft zur Familienzusammenführung für unbegleitete Kinder zu finden, «die Schutz in der EU oder in Grossbritannien suchen», sagte Williams.